die Staatsanwaltschaft hat 2010 ein Verfahren gegen mich persönlich geführt. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Drittschuldnerpfändung der Staatsanwaltschaft an die Bank gesendet, bei der ich jedoch kein privates Konto besitze sondern ein Firmenkonto, dessen Inhaber die GmbH ist. Ich bin Geschäftsführer und Gesellschafter dieser GmbH.
Die Pfändung bezieht sich jedoch auf meine Person und daher halte ich die Pfändung des Firmenkontos für rechtswidrig. Zumal die Gesellschaft in keinem Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren stand.
Darf mit der Pfändung gegen meine Person auch das Konto der Gesellschaft gepfändet werden?
der Pfändungs- und Überweisungbeschluss richtet sich nach § 840 ZPO
. Durch einen solchen Beschluss werden Ansprüche, DIE SIE, gegen eine Dritten haben, gepfändet, in diesem Fall also IHRE PERSÖNLICHEN FORDERUNGEN gegen die Bank.
Sollte nun entgegen dieser zulässigen Vorgehendweise FORDERUNGEN DER FIRMA gegen die Bank gepfändet worden sein, sollten Sie bei dem Vollstreckungsgericht Erinnerung nach § 766 ZPO
einlegen.