Bodenprobe an Feuerstelle

2. August 2012 15:32 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe ein Feuer gemacht. Die Polizei kam. Aus mir unerfindlichen Gründen habe ich die Angabe gemacht, ich hätte das Feuer gelegt. Es stank nach verbotenen Substanzen.
Am nächsten Tag kommen 2 Polizisten und ein Laborwagen auf das Grundstück und machen wohl eine Bodenprobe an der Feuerstelle. Sie finden dort auch noch eine alte Maschine, aus der Öl ausgelaufen war. Das konnte ich sehen, weil die Abdeckung entfernt wurde.
Sie sind dort ohne die Ankündigung einer Durchsuchung tätig geworden und der Grundstückseigner war auch nicht anwesend.

Was bezwecken die Behörden mit so einem Vorgehen? Ist die Bodenprobe als Beweis verwertbar?
Soll ich einen Anwalt einschalten?
Wie soll ich mich weiter verhalten?

2. August 2012 | 16:13

Antwort

von


(95)
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts beantworten möchte.

Damit die Polizei Bodenproben entnehmen kann, ist normalerweise die Anordnung der Staatsanwaltschaft und ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts notwendig.

Ob die entnommenen Bodenproben rechtmäßig entnommen wurden und als Beweis verwertet werden können, kann nur ein Anwalt nach Einsichtnahme in die Akten beurteilen.

Es wäre auch wichtig zu wissen, welche Aussage sie genau gemacht haben und ob Ihre Aussage rechtmäßig zustande gekommen ist. Möglicherweise käme ein Widerruf der Aussage in Betracht.

Ich rate Ihnen daher auf jeden Fall, einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen.

Gerne bin ich Ihnen in diesem Ermittlungsverfahren behilflich.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Sollten noch Unklarheiten bestehen, benutzen Sie bitte die kostenlosen Nachfragefunktion.

Sie können Sie mich auch telefonisch unter 0211-253480 kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ariane Hansen
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht

ANTWORT VON

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