Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Grds. stellt ihr oben dargestelltes Verhalten, wie Sie dies acuh schon angenommen haben, eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Verwendung eines Fotos ohne Nutzungsberechtigung bererchtigt dann den Urheber Schadenersatzansprüche und eine Unterlassung zu verlangen. Zunächst kann jedoch hinterfragt werden, ob und wie weit der vermeindliche Urheber tatsächlich die behaupteten Rechte innehat. Dies müßte er u.U. nachweisen.
Hinsichtlich des Schadens müßte er ebenfalls diesen und die Höhe nachweisen.D.h., dass er darlegen muß, dasdie Bilder tatsächlich 200 Euro wert sind. Hier kommt es auf die Qualität und die Nutzungsdauer an, vorliegend wäre jedoch die Höhe in etwa vertretbar, da professionelle Fotos noch höher gehandelt werden. Evtl. besteht aber die Möglichkeit, die Gegenseite auf etwa die Hälfte "herunterzuhandeln".
An der Verhaltensweise kann ich derzeit keine Sittenwidrigkeit oder Rechtswidrigkeit erkennen, da auch, wenn dahinter ein planmäßiges Vorgehen bestehen sollte, ein Kopieren der Bilder grds. eine Verletzung des Urheberrechts bleibt. Dieses Vorgehen würde auch in einer Gerichtsverhandlung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch den Richter nur wenig Beachtung finden. Nur, wenn die Bilder zum Beispiel kostenfrei angeboten werden würden und dann eine Abmahnung erfolgt, würde ein juristischer Angriffspunkt geboten werden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung ermöglicht zu haben und bedauere Ihnen hier vorerst keine günstigere Antwort zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
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Antwort
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Rechtsanwalt Christian Joachim
Danke schön für die Info.
Frage: Durch Bezahlung des Lizenzentgeltes habe ich meine Schuld gebüsst-Richtig? Habe ich dann aber auch Rechte an den Bildern? Darf ich Sie weiter verwenden? Danke für Ihre Antwort. MfG.