Titel über Kindesunterhalt

27. Juni 2012 16:48 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe eine Frage zu Unterhaltsansprüchen.
Bis zum Jahr 2006 hatte ich Anspruch auf Kindesunterhalt.
Darüber gibt es auch einen Titel. Da der Vater immer sehr schlecht gezahlt hat sind Unterhaltsforderungen in Höhe von ca. 6.000 EUR offen geblieben.
Kann ich diese noch irgendwie einklagen?
Mein Sohn wohnt inzwischen in einer eigenen Wohnung.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

27. Juni 2012 | 17:20

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da nach Ihren Angaben über den Unterhaltsanspruch bereits ein Titel existiert, brauchen Sie die Rückstände nicht gesondert und erneut einzuklagen.

Sie können direkt aus dem Titel wegen der Rückstände vollstrecken.


Mit freundlichen Grüßen


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