Designmöbel

5. November 2006 17:21 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Hallo,

habe die Idee einen Klassiker Bürostuhl wiederherstellen zu lassen und dann als Retro/Original Büromöbel zu verkaufen. Der Bürostuhl ist von ca.1970 und dann vom Markt genommen worden.

Frage: Wie finde ich heraus ob ich den Stuhl herstellen darf um diesen dann zu vermarkten - der Designer ist bereits verstorben.

Darf ich im Falle einer abgelaufenden Patentanmeldung diese dann für mich schützen lassen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und Ratschlag.

5. November 2006 | 19:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten sich an den Hersteller/Verkäufer wenden, da dieser meistens weiß, wer das Urheberrecht hält. Mit dem Inhaber des Urheberrechts sollten Sie dann abklären, ob eine Neuauflage erlaubt ist.

Meines Erachtens ist nur das Urheberrecht relevant. Dieses erlischt 70 Jahre nach dem Tode des Designers.

Sollte es eine Patentanmeldung geben und sollte diese erloschen sein, so können Sie sich ein etwaiges Patent ncht schützen lassen, weil es nicht Ihre Erfindung ist.

Das Urheberrecht könnten Sie aber auf sich übertragen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


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