Gbrauchtwagenkauf

12. Juni 2012 16:14 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,-ich habe mir vor 4Tagen einen Kia sorento 2,5crdi,Bj.2002 mit ca. 100000km gekauft.Verkäufer ist ein Gebruchtwagenhändler aus Halle/Saale-ich bin eine Privatperson aus Hamburg.Nach 2Tagen stellt sich heraus,dass der Wagen einen defekten Turbolader hat Dies wurde mir von einer Kia-Werkstatt bestätigt.Die Reparatur würde €2000.- kosten.Die Kia-Werkstatt riet mir ,den Wagen nicht weiter zu bewegen,um noch grössere Schäden am Motor zu vermeiden.Ich habe den Verkäufer über den Schaden informiert,-dieser besteht darauf, das Fahrzeug in seiner eigenen Werkstatt zu reparieren,d.h. ich müsste mit dem Transport ein Abschleppunternehmen beauftragen,wofür der Verkäufer nicht die Kosten tragen will.Wie und auf welcher Grundlage sollte ich vorgehen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

12. Juni 2012 | 16:59

Antwort

von


(88)
Könneritzstraße 7
01067 Dresden
Tel: 0351 2749353
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Anja-Merkel-__l103936.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.


Die Werkstatt ist nicht im Recht.

Der Verkäufer hat auch die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten zu tragen, vgl. § 439 Abs.2 BGB .
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Weisen Sie die Werkstatt auf die gesetzliche Vorschrift hin und fordern schriftlich und unter Fristsetzung entsprechend die Nacherfüllung (Reparatur) im Rahmen des Ihnen zustehenden Gewährleistungsrechts. Gleichzeitig weisen darauf hin, dass Sie nach Ablauf der Frist von den weiteren Gewährleistungsrechten gem. §§ 437 BGB Gebrauch machen werden.

Sollte die Reparatur angesichts der Transportkosten für die Werkstatt unrentabel sein, und verweigert daraufhin eine Nacherfüllung, dann können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz (z.B. in Höhe einer Reparatur in einer Werkstatt bei Ihnen vor Ort) fordern und Aufwendungsersatz (z.B. Transportkosten bei Rücktritt vom Vertrag und Rückgabe des Autos) geltend machen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin


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