Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Laut den AGB der DHL § 6 Abs. II haftet die DHL bei Lieferfristüberschreitung für vertragstypische Schäden. Eine Haftung wegen entgangenen Gewinns wird von der DHL jedoch eindeutig ausgeschlossen. Dies ist grundsätzlich auch zulässig.
Ein Schadensersatzanspruch steht Ihnen grundsätzlich dann zu, wenn aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis hervorgeht, dass es Ihnen vor allem auf die rechtzeitigkeit der Lieferung ankommt. Dies liegt nahe, dass es sich hier um so einen Fall handelt aufgrund Ihrer Schilderung.
Allerdings müssten Sie die Ihnen durch die Vertragsverletzung der DHL entstandenen Schäden näher ausführen und konkret darstellen.
Für die Kosten, die Ihrem Kunden hierdurch enstanden sind haftet die DHL nicht.
Für Kosten, die Ihnen auch ohne die Spätleistung enstanden wären muss die DHL ebenfalls nicht haften.
Mithin haftet die DHL nur für Schäden die Ihnen unbittelbar aus der Vertragsverletzung entstanden sind(außer entgangener Gewinn).
Sollte sich der Sachverhalt doch etwas anders darstellen, nutzen Sie bitte die Nachfrage.
Sie können mich jederzeit über die Kontaktdaten in meinem Profil erreichen.
Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Galina Rolnik, Rechtsanwältin
SCHADENSERSATZ BEI DHL EXPRESS - WEGEN NICHT LIEFERUNG BZW SPÄTLIEFERUNG
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Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwältin Galina Rolnik
Zusammenfassung
Habe ich Schadensersatzansprüche gegen DHL, wenn eine Express-Lieferung eines Fahrzeugbriefes nicht wie vereinbart am nächsten Tag, sondern erst am übernächsten Werktag eintraf und mir sowie meinem Kunden dadurch erhebliche Kosten entstanden sind?
Habe ich Schadensersatzansprüche gegen DHL, wenn eine Express-Lieferung eines Fahrzeugbriefes nicht wie vereinbart am nächsten Tag, sondern erst am übernächsten Werktag eintraf und mir sowie meinem Kunden dadurch erhebliche Kosten entstanden sind?
DHL haftet grundsätzlich bei Lieferfristüberschreitungen für vertragstypische Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn. Ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn die rechtzeitige Lieferung besonders wichtig war. Dies scheint hier der Fall zu sein. DHL muss aber nur solche Schäden ersetzen, die Ihnen unmittelbar durch die Vertragsverletzung entstanden sind. Nicht Schäden beim Kunden oder Kosten, die auch ohne Verzögerung angefallen wären.
HALLO SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN;
ICH HABE EINEN FAHRZEUGBRIEF PER DHL EXPRESS NÄCHSTEN TAG FÜR 10 UHR BESTELLT UND AUCH BEZAHLT
DIE DHL KAM EINFACH AN DEM TAG NICHT SONDERN AM NÄCHSTEN WERKTAG ERST
NUN MEINE FRAGE:
HABE ICH GRUNDSÄTZLICH SCHADENSERSATZANSPRUCH???
WEIL MEIN KUNDE-KÄUFER UND ICH DADURCH WIRKLICH ENORME KOSTEN GEHABT HABEN; TRANSPORT;ÜBERNACHTUNG IM HOTEL (DER FAHRZEUGBBRIEF WAR AUCH AN HOTEL ADRESSIERT)
WIR HABEN DORT SEHR SEHR LANGE WARTEN MÜSSEN
DAS GANZE GESCHÄFT IST IN DIE HOSE GEGANGEN; WEIL DER AUSLÄNDISCHE KUNDE SEIN TRANSPORT LKW NICHT HÄTTE NOCH EIN TAG DORT WARTEN LASSEN KÖNNEN
ICH HABE NATÜRLICH AUCH ENORME KOSTEN UND SCHADEN DADURCH ERLITTEN; ENTGANGENER GEWINN REISE UND PERSONALKOSTEN SPRITKOSTEN ETC
DER SCHADEN IST WIRKLICH FAST 5000 EURO
KANN ICH IRGENDETWAS MACHEN??? ODER IST DAS BEI DEN AGB S DER DHL DEFINITIV AUSGESCHLOSSEN?
MFG
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