Zweitwohnungssteuer für Student?

25. Oktober 2006 20:03 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen u. Herren,
unser volljähriger Sohn hat sein Kinderzimmer ( ca.10 qm ) bei uns in Niedersachsen verlassen um ein Studium in Köln aufzunehmen, weil die Fächerkombination hier nicht angeboten wurde. Nun hat er eine 20 - qm - Wohnung. Da er keine Einnahmen hat, auch kein Bafög beansprucht, finanzieren wir 68 -jährige Rentner mit großem Vergnügen nicht nur das Studium, sondern alle anderen Kosten. Die Freude über den Studienfortgang wird ständig getrübt durch das ständige Erhöhen von allen Kosten, wie Nebenkosten, KK - Beitritt oder die kommende Studiengebühr. Und jetzt auch noch ZW - Steuer, die gleich bis 2008 festgesetzt wurde! Die Änderung des Wohnsitzes hat er bisher noch nicht in Erwägung gezogen, weil mögliche Nachteile in Kauf zu nehmen sind. Die Widerspruchsfrist läuft noch drei Tage, aber die Zahlungspflicht wird dadurch nicht berührt.
Müssen wir wirklich diese ZW - Steuer zahlen? Ja, wir wissen, wir müssen nicht, aber wir wollen das nicht unserem Sohn aufdrücken!

25. Oktober 2006 | 21:53

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

die Zweitwohnungssteuer, gerade für Studenten ist ein sehr strittig behandeltes Thema, was gerade in den einzelnen Bundesländern und Städten unterschiedlich behandelt wird.

Die Bemessung und die Rechtsgrundlage der Zweitwohnungssteuer richtet sich nach der jeweiligen Satzung über die Zweitwohnungssteuer in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, wo sich die Wohnung befindet. Hier wäre zunächst zu überprüfen, ob die Satzung formell korrekt zustande gekommen ist und ob sie materiell, also inhaltlich keine rechtswidrigen Regelungen aufweist.

Dies kann natürlich erst nach Prüfung der Satzung genauer beurteilt werden.

Allerding sieht das Verwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dieSatzung der Stadt Köln für rechtmäßig. Auch in diesem Fall hatte eine Studentin geklagt. Die Entscheidung habe ich Ihnen aufgrund des Umfangs per Email übersandt.

Insgesamt is juristisch auf die melderechtliche Komponente, als der Bestimmtheit der Begiffe der Haupt- und Nebenwohnung sowie das Vorhandensein einer Billigkeitbestimmung.

Mittlerweile sind die meisten Zweitwohnungssteuersatzungen aber im Hinblick auf vergangene Gerichtsentscheidungen korrigiert und entsprechend sattelfest.

Die einfachste Lösung wäre tatsächlich den Hauptwohnsitz in Köln anzumelden und die bisherige Wohnung in Niedersachen zumindest de facto aufzulösen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Überprüfung der Satzung wünschen, stehe ich Ihnen jedoch weiterhin gerne zur Verfügung.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

ANTWORT VON

(448)

Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER