Schaden an Küche nach Reperatur der Geschirrspülmaschine

| 12. Mai 2012 09:58 |
Preis: 52€ Historischer Preis
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Hallo.Folgende ist passiert:
Ende Februar ist unser Geschirrspüler kaputt gegangen. Der Kundendienst kam und reparierte dies. Leider beschädigte er beim Ausbau die Leisten. Ich habe sofort reklamiert und der Kundendienst kam auch und hat den Schaden aufgenommen. Jetzt sollten wir ein Angebot für die Reperatur einholen.
Da unsere Küche Massgefertigt wurde(und damit sehr teuer) holten wir uns das Angebot bei unserem Küchenbauer ein. Leider ist der 90 km von uns entfernt.
Allein die Kosten für den Anfahrtsweg übersteigen die Reperaturkosten.Aber ich hab das Angebot eingeschickt.Daraufhin kam der Anruf, ob ich das nicht von einem hiesigen Fachbetrieb machen lassen kann. Leider habe ich im Moment keine Zeit ,mich auch noch darum zu kümmern und unser Küchenbauer hat die genaue Materialliste. Und ich sagte ihnen, dass sie gernen jemanden beauftragen können, aber dann müssen sie das machen. Daraufhin sagte man mir am Telefon, ich solle einfach die angeforderten Schriftstücke(Kostenvoranschlag unseres Küchenbauers und die Rechnung unserer Küche) einschicken, dann passt das...
Gesagt getan(das war Anfang/Mitte März) Natürlich kam immer wieder von der Versicherung das dieses noch fehle und jenes. Letztendlich kam heute der Brief, dass sie die Reperatur an und für sich übernehmen aber nicht die Fahrtkosten.Da das unangemessen sei.
Ich solle ein Alternativangebot eines hiesigen Fachbetriebes erstellen lassen.

Jetzt hab ich aber gar keine Zeit und Lust(mehr) mich darum zu kümmern.Ich möchte eigentlich nur, dass das jetzt endlich gemacht wird.
Jetzt endlich meine Frage:

Kann ich diesem Kundendienst(Versicherungsabteilung) sagen, dass sie sich bitte darum kümmern sollen, mit Angebot einholen und Reperatur.....
Schliesslich hat einer ihrer Leute den Schaden verursacht.

Es handelt sich nicht um hohe Kosten. Mich ärgert nur, dass ich den ganzen Aufwand habe und einen Schaden, der bis heute nicht behoben wurde.


Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Selbstverständlich können Sie auch die Firma, die den Schaden verursacht hat, bitten, dass Sie eine Firma beauftragt, die den Schaden begutachtet.
Grundsätzlich sind Sie ja bereits Ihrer Verpflichtung nachgekommen und haben ein Angebot erstellen lassen. Auf dieser Grundlage könnten Sie auch den Schaden abrechnen. Wenn der Firma dies zu hoch ist, soll Sie eine alternative Firma beauftragen.
Grundsätzlich haben Sie eine Pflicht zur Schadensminderung.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 12. Mai 2012 | 10:53

Vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Kann ich der Firma eine Frist setzen?

Nochmals Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Mai 2012 | 11:05

Ja, setzen Sie eine Frist von 3 Wochen. Die Firma/Handwerker muss Sie aber kontaktieren können, damit sie in die Wohnung können.

Bewertung des Fragestellers 12. Mai 2012 | 11:28

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