Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Die nicht eingehaltene Finanzierung hätte tatsächlich moniert werden müssen, andernfalls rechtfertigt dies die vorliegenden Verzögerungen keineswegs. Außerdem wäre meines Erachtens zu fragen, ob denn die Finanzierung überhaupt „gestockt“ hat. Zumal ich den Sachverhalt so verstehe, dass die Finanzierung tatsächlich bescheinigt wurde und die Bestätigung alleine nicht vorgelegt wurde. Es handelt sich ersichtlich um Ausflüchte.
Es handelt sich um einen Verspätungsschaden, den Sie nach meiner Auffassung voll geltend machen können.
Gegenstandswert wäre hier der Schaden, soweit Sie diesen einfordern. Je nachdem, was Sie sonst einfordern, kann das dann verfolgte wirtschaftliche Interesse hinzukommen.
Sie müssen zur Durchsetzung einen Anwalt beauftragen, damit Sie bereits außergerichtlich Ihren Forderungen Nachdruck verleihen können. Sonst müssen Sie klagen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
Sehr geehrter Herr Hinrichs,
vielen Dank für die Antwort.
Da Sie schreiben ´Die nicht eingehaltene Finanzierung...´ bin ich nicht sicher, ob wir von dem selben sprechen. Der Haushersteller moniert, dass die Finanzierungsbescheinigung (also eine Bürgschaftserklärung der Bank) nicht rechtzeitig vorlag. Meinen Sie das, wenn Sie Finanzierung schreiben.
Vielleicht nochmal zum Hintergrund:
Die Finanzierung (also die Kreditvereinbarung zwischen uns und der Bank) wurde von uns bereits im März abgeschlossen. Das ist dem Haushersteller aber eigentlich egal. Er wollte eine Bürgschaft (Finanzierungssicherstellung nennt er es) von der Bank, damit die Bank im Zweifelsfall das Geld an ihn zahlt.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob Sie mit Finanzierung die Zahlung des Geldes meinen, oder tatsächlich die Bürgschaft.
Es wäre nett, wenn Sie mich zurück rufen könnten. Am Telefon lässt sich das besser klären.
Meine Telefonnummer sende ich mit persönlicher e-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für Ihre Nachfrage. Bitte beachten Sie, dass eine telephonische Beratung (auch angesichts der Einsatzhöhe) bedingungsgemäß leider nicht geboten werden kann.
Ohne abschließende Prüfung des gesamten Vertrages können Ihre Fragen abschließend nicht beantwortet werden. Es ist eher üblich, dass eine Finanzierungsbestätigung ausreicht und eine derartige Bürgschaft ist mir nicht bekannt. Aber mangels In-Verzug-Setzung durch den Auftragnehmer sehe ich keine Handhabe, damit die Verspätung zu erklären. Zumal meines Erachtens das Fehlen der Bestätigung vertraglich nicht automatisch zur Sanktionierung der Fristversäumnisse führt.
Bitte beauftragen Sie weiterführend einen Kollegen Ihres Vertrauens. Danke.