Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Schilderungen summarisch wie folgt beantworten möchte.
Eine Anleinpflicht für Ihren Hund im gemeinsam benutzten Treppenhaus kann gefordert werden, wenn die Hausordnung ein derartiges Gebot beinhaltet bzw. ein Beschluss der Eigentümerversammlung dies vorsieht.
Falls sich andere Bewohner durch Ihren Hund gestört fühlen, hätte demnach die Eigentümergemeinschaft über eine mögliche Anleinpflicht zu befinden. Der einzelne Eigentümer kann dies jedoch ohne eine rechtliche Grundlage (Hausordnung oder anderweitiger WEG-Beschluss), nicht von Ihnen einfordern.
Sie müssen dem Verlangen des Katzenhalters daher nicht nachgeben, wenn keine entsprechende Regelung besteht. Jedoch könnte eine betreffende Regelung im Rahmen einer WEG-Versammlung möglicherweise herbeigeführt werden.
Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
Hundehaltung Im Mehrfamilienhaus
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Nachbarschaftsrecht
wir sind ein Mehrfamilienhaus mit 9 Eigentümer.Ein Eigentümer
verlangt von mir, meinen Hund im gemeinsam benutzten Treppenhaus
anzuleinen.Grund : Er läßt ab und zu seine Katze im Treppenhaus
frei laufen . Wie soll ich mich verhalten ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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