GmbH Geschäftsführergehalt Parsus für Gehaltserhöhung bis Zielgehlat

22. April 2012 14:13 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Gesellschaftsrecht


Ich führe derzeit ein einzelkaufmännisches Handelsgeschäft (e.K.) im Bereich IT-Dienstleistungen und den Vertrieb von ITK-Produkten. Dieses soll durch Ausgliederung in eine GmbH überführt werden.

Meine Frage betrifft das Geschäftsführergehalt.

Da ich die Enticklung in den ersten Jahren schwer vorraussagen kann und die Finazkraft der GmbH nicht unnnötig schwächen möchte, möchte ich gerne einen Parsus über eine Art Zielgehalt (z.B. 120.000 € Jahresgehalt) welcher in den nächsten Jahren durch z.B. geplante Gehlatserhöhung nach Bilanz greift in diesem Aufnehmen. Gestartet werden soll hierbei mit einem weit niederigeren Grundgehalt (z.B. 30.000 € Jahresgehalt), welches Jahr für Jahr bis zum angemessenen Zielgehalt angehoben wird.

Ich bitte Sie daher mir einen entsprechenden Parsus für die unten aufgeführten restlichen Vergütungspunkte zu entwerfen, welcher nicht als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet wird.

§ 6
Vergütung
(1) Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ein festes Monatsgehalt von _______________ EUR brutto, das jeweils am Monatsletzten zu zahlen ist.
(2) Die dem Geschäftsführer gezahlte feste Vergütung ändert sich im gleichen Verhältnis und zum gleichen Zeitpunkt, wie sich das Gehalt eines Grundgehalts eines Bundesbeamten der Besoldungsstufe A, Gruppe A 16 verändert.
(3) Ferner erhält der Geschäftsführer für seine Tätigkeit eine Tantieme in Höhe von ________________ % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses nach Verrechnung mit handelsbilanziellen Verlustvorträgen und vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuer. Die Bemessungsgrundlage ist nicht um die Beträge, die nach Gesetz oder Satzung aus dem Jahresüberschuss in laufende Rücklagen einzustellen ist, zu kürzen.
(4) Die Tantieme ist einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig. Nachträgliche Änderungen des Jahresabschlusses sind nicht zu berücksichtigen.
(5) Als sonstige Leistung erhält der Geschäftsführer:
eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsgehaltes. Die Gratifikation wird mit dem letzten Gehalt des Jahres ausbezahlt.
ein Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsgehaltes, zahlbar am 1. Juli eines jeden Jahres.
(7) Eine Vergütung von Überstunden, Sonn-, und Feiertags- und sonstiger Mehrarbeit erfolgt nicht.
(8) Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung bleibt der Gehaltsanspruch bis zur Dauer von 12 Monaten in vollem Umfange bestehen.
(9) Der Geschäftsführer ist berechtigt, im Voraus unter Anrechnung die gewinnabhängige Vergütung (Abs. 3) monatlich bis zu Euro 5.000,- zu entnehmen.


§ 7
Spesen, Aufwendungsersatz

(1) Trägt der Geschäftsführer im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftsführertätigkeit Kosten und Aufwendungen, so werden sie ihm von der Gesellschaft erstattet, sofern der Geschäftsführer die Geschäftsführungs- und Betriebsbedingtheit belegt hat oder sie offenkundig ist.
(2) Die Gesellschaft ersetzt dem Geschäftsführer seine Reisespesen nach den jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Der Geschäftsführer muss seine Auslagen belegen können, soweit üblicherweise Belege erteilt werden. Im Übrigen reichen Eigenbelege aus.

§ 8
Sonstige Leistungen

(1) Für seine Tätigkeit steht dem Geschäftsführer für die Dauer des Dienstverhältnisses ein Dienstwagen der Mittelklasse zur Verfügung.
(2) Der Geschäftsführer ist berechtigt, diesen Pkw auch zu privaten Zwecken zu nutzen. Eine Nutzungsvergütung hat er hierfür nicht zu leisten. Die auf die private Nutzung entfallenden gesetzlichen Abgaben trägt der Geschäftsführer.
(3) Die Betriebs- und Unterhaltungskosten für den Pkw werden von der Gesellschaft
Getragen.

Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER