Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Sie war alleinige Eigentümerin eines Mietshauses (als Vorerbin). Wir, ihre 4 Kinder , sind vermutlich als Nacherben (Erbengemeinschaft) eingesetzt und wissen dies aber nicht genau, da eine Testamentseröffnung noch nicht stattgefunden hat und auch nicht angeregt wurde. Meine Frage: Wer haftet und trifft Entscheidungen bezüglich des Mietshauses ab dem Tod unserer Mutter? Mein Vater / der Ehemann meiner Mutter, hat sich bisher um alles gekümmert. Ist er nun auch bis zur Testamentseröffnung verantwortlich und trifft Entscheidungen, wie z.B. Kündigung eines Mieters? Sind wir verpflichtet, die Testamentseröffnung zu veranlassen?
Der Nachlaß ist grundsätzlich gemeinschaftliches Vermögen aller Erben. Bis zur Teilung des Nachlasses können die Erben nur gemeinsam über den Nachlasses entscheiden und verfügen.
D. h., sollten Sie und Ihre Geschwister Erben geworden sein, treffen Sie (und die Geschwister) gemeinsam mit Ihrem Vater - sollte er ebenfalls Erbe sein - Entscheidungen bezüglich des Hausgrundstücks.
2.
Zuvor muß allerdings geklärt werden, wer Erbe geworden ist. Dies wird sich aus dem Testament ergeben.
Das Nachlaßgericht erhält vom Todesfall Kenntnis, z.B. vom Standesamt, und wird Termin zur Eröffnung des Testaments bestimmen. Zu diesem Termin werden - im Regelfall - alle Beteiligten (Erben, Vermächtnisnehmer) geladen.
Die rechtlichen Wirkungen der Erbschaft entstehen mit dem Erbfall, also mit dem Tod der Mutter. Auf die Eröffnung des Testaments kommt es diesbezüglich nicht an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller19. März 2012 | 17:07
D.h., dass nur gemeinsam und einvernehmlich Entscheidungen getroffen werden können /müssen - wenn wir alle Erben wären? Müssen alle einig sein?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt19. März 2012 | 17:15