drohender Eigenbedarf wegen Wohnungsverkauf

| 13. März 2012 21:41 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich habe seit 1. Oktober 2011 eine Wohnung gemietet, in welcher ich seit Ende November auch wohne. Anfang März 2012 teilte mein Vermieter mir telefonisch mit, dass er die Wohnung nun verkaufen wolle, weil er das Geld zur Finanzierung einer Eigentumswohnung bräuchte. Er sagte mir er wäre schon länger auf der Suche nach etwas eigenem, da er zur Zeit selbst in Miete wohnt.

Wären mir die Umstände bei Vertragsabschluss bekannt gewesen, hätte ich niemals den Mietvertrag abgeschlossen. Von Nachbarn habe ich kürzlich erfahren, dass der Vermieter schon vor Abschluss des Mietvertrages die Wohnung verkaufen wollte. Mein Vermieter hatte mich vor Abschluss des Mietvertrages nicht darauf hingewiesen, sondern nach Abschluss des Mietvertrages sogar betont, dass er hofft dass ich lange sein Mieter sein werde.

Kann die Person welche die Wohnung kauft nun einfach Eigenbedarf anmelden, obwohl mir der geplante Verkauf der Wohnung verschwiegen wurde? (z.B. Stichwort treuwidrige Eigenbedarfkündigung?) Stehen mir Schadensersatzansprüche wegen entstandener Umzugskosten und Aufwendungen für die Wohnung zu? Gegen wen richten sich diese Ansprüche?, Gegen den alten Vermieter oder neuen Vermieter?

13. März 2012 | 23:13

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


bedauerlicherweise werden Sie in dieser Richtung nicht zum Erfolg kommen.

Sie sollten der Eigenbedarfskündigungsmöglichkeit des neuen Vermieters gelassener entgegen sehen.

"Kann die Person welche die Wohnung kauft nun einfach Eigenbedarf anmelden, obwohl mir der geplante Verkauf der Wohnung verschwiegen wurde? (z.B. Stichwort treuwidrige Eigenbedarfkündigung?)"

Soweit der Vermieter und der Käufer nicht in schädigender Absicht zusammen arbeiten, kann Ihnen der Käufer seine Rechte entgegenhalten.

Ob dieser eine Eigenbedarfskündigung beabsichtigt oder eine solche wirksam durchsetzen kann, kann nur abgewartet und geprüft werden.

Eine treuwidrige Eigenbedarfskündigung kann nur durch den neuen Vermieter erfolgen.

Diese wäre nur treuwidrig, wenn der Eigenbedarf des neuen Vermieters vorgeschoben wäre.

"Stehen mir Schadensersatzansprüche wegen entstandener Umzugskosten und Aufwendungen für die Wohnung zu?"

Nein, Sie werden aufgrund dieser Sachlage keinen Schadensersatz geltend machen können.

Es ist das Recht des Vermieters über sein Eigentum zu disponieren.

Da der alte Vermieter Ihren Auszug nicht begehrt, haben Sie keinen Schaden durch den den Altvermieter.

Soweit der neue Vermieter seine Rechte wirksam durchsetzt, haben Sie in dem Sinne (auch) keinen Schaden. Als Mieter haben Sie berechtigte Kündigungen zu dulden.

Dafür hat Ihnen der Gesetzgeber geholfen. Indem er die Anforderungen an eine wirksame Eigenbedarfskündigung hoch hält. Des Weiteren gibt es für den Mieter Härtefallregelungen.

Sie sollten zunächst zuwarten. In der Regel sind Vermieter auch bei berechtigten Eigenbedarfskündigungen bereit, um einen risikobehafteten und langwierigen Räumungsprozess zu verhindern, ein entsprechendes finanzielles Entgegenkommen zu zeigen.

Sollte Ihr Vermieter eine Eigenbedarfskündigung bzw. Räumungsprozess anstreben, kann ich Sie gern unterstützen bzw. Ihre Interessen vertreten.

--------------
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sache geben konnte.

Sollte sich der Sachverhalt doch etwas anders darstellen, nutzen Sie bitte die Nachfrage.

Sie können mich jederzeit über die Kontaktdaten in meinem Profil erreichen.

Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann.


Rechtsanwalt Heiko Tautorus

Bewertung des Fragestellers 14. März 2012 | 18:11

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