Decksprung Im Vertrag
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor einem Jahr meine Stute gegen einen Hengst eingetauscht. Im Vertrag waren der Vorbesitzerin des Hengstes zwei Decksprünge zugesichert und das Vorkaufsrecht. Ich habe diesen Hengst nun weiter verkauft, sie weiss seit Monaten davon, hat aber von ihrem Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht, noch eine Stute zum Decken gebracht. Sie war nicht daran interessiert den Hengst zurück zu kaufen. Nun meint sie, sie hätte auch bei der neuen Besitzerin das Recht auf die Decksprünge. Ich jedoch bin der Meinung, dass diese nur so lange galten, wie der Hengst in meinem Besitz ist. Anders kenne ich es nicht. Hätte ich ihn kastrieren lassen, wären die Decksprünge auch weg. Die neue Besitzerin nutzt ihn ausschliesslich zum Reiten und will auch nicht das er deckt.
Wir haben noch einen teuren Deckhengst von einem Gestüt, diese dürfen auch einmal im Jahr mit ihm decken, sollte er jedoch verkauft werden erlöscht das Deckrecht für sie.
Wie ist das rechtlich?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eingrenzung vom Fragesteller
13. März 2012 | 15:33
Hallo,
es handelt sich um einen einfachen Hengst. Ohne Körung usw. . Er kommt nicht einmal zur Hälfte an einen 5 stelligen Betrag heran. Auch hätte ich ihn kastrieren lassen dürfen und auch überlegt.
Mit frdl. Grüßen
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