Guten Tag,
wir haben eine Wohnung an eine junge, alleinerziehende Mutter vermietet. Diese ist seit September in die Türkei gereist und zahlt seither keine Miete mehr! Die Wohnung ist so gut wie leer und bei den Nachbarm hat Sie angegeben, dass Sie in Ihre Heimat Türkei zurück geht! Eine schrifltiche Kündigung des Meitverhältnisses ist nicht erfolgt. Jedoch die Kündigung unserer Seits wg Mietrückstand! Muss ich nun als Vermieter eine teuere Räumungsklage machne, wenn Sie eh weg ist? Oder gibt es einen anderen, schnelle, günstigeren Weg! ( Wie gesagt, Wohnung ist so gut wie leer )MFG Fr. Hofmann
eine Räumungsklage hat den Sinn und Zweck, eine Wohnung wieder weiter vermieten zu können, indem die Wohnung leergeräumt wird und der Mieter keinen Besitzanspruch mehr erhebt.
Wenn die Wohnung bereits quasi leer steht und die Mieterin auch nicht mehr vorhat zurückzukommen, braucht es keiner Räumungsklage mehr, um sich wieder in den Besitz der Wohnung zu bringen.
Die einzige Voraussetzung ist jedoch, dass Sie eine ordnungsgemäße Kündigung ausgesprochen haben und damit das Mietverhältnis beendet worden ist und der Mieter den Besitz der Wohnung objektiv aufgegeben hat (was hier bei der Mitnahme der Möbel und dem Verlassen des Landes vorliegt).
In diesem Fall brauchen Sie keine Räumungsklage zu erheben und können die Wohnung weitervermieten.