Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Es ist richtig, dass ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen muss. Sofern sich das volljährige Kind in Ausbildung befindet, sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig.
Wenn Ihre Tochter nun dieses Jahr das Abitur gemacht hat und direkt im Herbst ein Studium aufnimmt, so kann man auch nicht von einer Unterbrechung der Ausbildung ausgehen, da sie ja nicht schneller anfangen kann zu studieren. Von daher sind Sie m.E. weiterhin zur Unterhaltszahlung in der bisherigen Höhe verpflichtet. Sobald Ihre Tochter das Studium aufnimmt, errechnet sich der Bedarf neu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
4. September 2006
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19:59
Antwort
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