Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen erteilten Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber nicht berechtigt, einseitig die Vergütung zu verändern. Wenn er eine Änderung am Vergütungssystem vornehmen will, muß er dies entweder einvernehmlich mit Ihnen vereinbaren oder eine Änderungskündigung aussprechen, die sie sich dann wehren können. Ein Grund für eine Änderung des Vergütungssystems ist nicht ersichtlich, so dass ich bereits unter diesem Gesichtspunkt empfehle, der Änderung nicht zuzustimmen.
Wenn es denn zur Änderung kommen sollte, gilt folgendes:
Die Bezahlung von Anwesenheitsprämien war viele Jahre rechtlich umstritten, mittlerweile besteht aber Einigkeit darüber, dass sie zulässig ist. Auch die Vereinbarung einer Gruppen- Anwesenheitsprämie begegnet meines Erachtens keinen Bedenken, wenngleich dies die Stimmung im Betrieb nicht unbedingt verbessern wird. Ich meine, dass Sie sich deshalb mit dem Argument der nicht zulässigen Änderungskündigung gegen die Änderung der Vergütung wehren sollten.
Ich hoffe, Ihnen soweit eine erste Orientierung gegeben zu haben und stehe im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung. Weitergehende Auskünfte sind nur außerhalb der Plattform möglich. Sie können mich hierzu gerne kontaktieren.
MfG Bernhard Trögl
Rechtsanwalt
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