Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Vorab muss ich darauf hinweisen, dass die nachfolgende, summarische Lösung beschränkt ist durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Selbstverständlich ist der Umfang der Antwort zudem auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher wird durch meine Antwort das umfassende und verbindliche Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzt. Nun aber zur Lösung:
1. Solange die Trennungszeit läuft, besteht grds. ein Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch kann (§ 1579 Nr. 1 ist nicht anwendbar) regelmäßig nicht wegen kurzer Ehe entfallen. Sollte eine eheliche Gemineschaft nie gewollt gewesen sein, kann anders zu entscheiden sein.
Sie sollten schnellstens die Scheidung beantragen! Allerdings kann sich dies immer etwas hinziehen, das sollte nicht verschwiegen werden. GGf. sollte ein Anwalt Ihres Vertrauens die genaue Höhe des Unterhalts berechnen.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hinreichend beantwortet worden sind. Für Rückfragen stehe ich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
trennung und scheidung - wie lange muß ich trennungsunterhalt bezahlen ?
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
ich bin bis zum auszug meiner frau aus der ehelichen wohnung 2 jahe und 8 monate verheiratet ( sie ist am 23.11.2005 ausgezogen) . ich zahle nach vereinbarung unter den ra. 200 euro trennungsunterhalt .im november ist das trennungsjahr vorbei . wichtig ist , sie ist lettische staatsbürgerin ! es wurde bis heute von keiner seite die scheidung beantragt! nun meine frage . wie lange muß ich trennungsunterhalt bezahlen ? und bei einer scheidung , hat meine frau trotz kurze ehedauer anspruch auf unterhalt da sie unter der bemessungsgrenze von 915,00 euro liegt und ich darüber ? was sollte ich schenllstens tun um an sie keinen unterhalt mehr zahlen zu müssen ? ich betone , sie ist aus der ehelichen wohnung ausgezogen und ich habe sie nicht bedroht in unserer ehe oder mißhandelt , nur ich habe viel gearbeitet und dadurch wenig zeit für sie gehabt..
mit freundlichem gruß H.K.
Unterhalt Unterhalt Scheidung Frau Trennungsunterhalt
-
100 €
-
45 €
-
30 €
-
73 €
-
45 €
-
200 €