Titel anfechbar ?

| 11. Oktober 2011 17:46 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


19:49

Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Im Jahr 2002 habe ich ein Auto gekauft, das ich finanziert habe. Als ich das Auto vom Autohaus übernommen habe, wurde mir angeboten, das alles im voraus für mich erledigt wird was die Anmeldung und Versicherung betrifft, das ich das Auto eben nur noch abholen müsse. Ich habe mich da drauf eingelassen, aber als ich ein Schreiben von der Versicherung, mit der das Autohaus zusammenarbeitete, bekam,als ich da Auto abholen wollte, habe ich das Auot SOFORT auf eine andere Versicherung zugelassen, das Auto war also vom ersten Tag an auf eben der Vers. bei der ich das Auto über eine Doppelkarte angemeldet und versichert habe, da mir die andere Versicherung viel zu kostspielig war. Das Auto war also KEINEN einzigen Tag auf die Versicherung gemeldet, allerdings haben die dann nach einer Weile (Ende des Jahres) eine Gesamtforderung für das ganze Jahr Versicherung an mich gestellt, obwohl ich damals mit Pontius und Pilatius tel. habe, um dem entgegen zuwirken. Davon wollten die dann natürlich nichts wissen. Das Problem ist, das ich damals aus persönlichen Gründen nicht in der Lage war, mich der Sache anzunehmen, zu stellen und zu klären, und diese Vers.-Schwe..ne haben gegen mich einen Titel erwirkt über die Forderung. Ich habe in den letzten Jahren immer wieder versucht, das zu klären und erklären, leider ohne Erfolg. Die Versicherung will von mir Geld für eine Leistung, die sie nie erbracht hat, und das müssten die auch genau wissen, weil ja ein Auto über die Zulassungsstelle, Landratsamt usw. gemeldet ist, und eben auch genau da verzeichnet ist, über welche Versicherung das Auto zugelassen ist. Ich habe das Auto, wie schon mal erwähnt, damals mit einer Doppelkarte von meiner Versicherung angemeldet. Wie kann ich den Titel anfechten, bzw. ist das überhaupt noch möglich ? Wie muss ich vorgehen ? Muss ich zum Anwalt ? Ich bin Geringverdiener - 850,- Netto - habe ich eine Chance auf Armenrecht ??? Die drohen mir nun mit eidesstattlicher Versicherung, und Gerichtsvollzieher. das Inkassounternehmen.

11. Oktober 2011 | 18:05

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Gibt es denn überhaupt schonen einen Titel, also wurden Mahnbescheid und Vollsteckungsbescheid beantragt?

Sofern es nur eine Forderung gibt, können Sie dieser widersprechen.

Sie können auch einen Anwalt über die staatliche Beratungshilfe beauftragen, sich der Sache anzunehmen und die Angelegenheit mit der Versicherung zu klären.

Sofern es schon einen gerichtlichen Titel gibt, kann dagegen Vollstreckungsgegenklage eingereicht werden. Diesbezüglich können Sie über einen Anwalt auch Prozesskostenhilfe beantragen lassen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 11. Oktober 2011 | 18:19

Danke für die schnelle Antwort. es liegt definitiv ein Titel gegen mich vor, das ist ja das was die ganze Sache für mich erschwert. ich habd as damals definitv vergeigt, aber wie schon erwähnt, hatte ich persönliche Gründe. Wenn ich nun von einem Gerichtsvollzieher Post bekomme, und eine Afforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, muss ich dann schleunigst einen Anwalt aufsuchen ? Kann ich vorab Prozesskostenhilfe beantragen, so das eben keine Anwaltskosten oder nur geringe für mich anfallen ? Ich danke Ihnen sehr für ihre schnelle Antwort, LG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Oktober 2011 | 19:49

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Sofern es keinen gerichtlichen Titel gibt, kann auch kein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

Sie sollten durchaus schon mal zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungshilfeschein holen und damit dann einen Anwalt aufsuchen, der Sie in der Sache vertritt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 12. Oktober 2011 | 09:29

Zur Ergänzung:

Da ja bereits ein Titel vorliegt, sollten Sie sich diesen aushändigen lassen und dann mit einer Vollstreckungsgegenklage vorgehen - sofern sich Anhaltspunkte ergeben, die ergeben, dass der Titel möglicherweise zu Unrecht erwirkt wurde.

Bewertung des Fragestellers 12. Oktober 2011 | 11:15

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

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Vielen Dank, die Antwort hat mir Motovation und Hoffung gegeben, daß man sich nicht alles gefallen lassen muss. Gruss

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Oktober 2011
5/5,0

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