Ex-Lebensgefährte verkauft unberechtigterweise Auto, das ich bezahlt habe

| 20. August 2006 09:04 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

guten tag,

im winter habe ich bei ebay ein auto ersteigert, das mein lebensgefährte fahren wollte, nach einigem hin und her wollte er das auto dann aber nicht, daraufhin haben wir es seinem neffen zum geburtstag geschenkt.
nun haben wir uns getrennt und er hat fahrzeugschlüssel-brief und schein mitgenommen.
jetzt habe ich gesehen er versucht das auto zuverkaufen.
was kann ich tun um das fahrzeug wiederzubekommen?
mit freundlichen grüßen

20. August 2006 | 09:56

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung gerne wie folgt beantworte:

Um das Fahrzeuf wieder bekommen zu können, müßten Sie Eigentümerin des Autos sein; dann hätten Sie einen Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB . Hiergegen könnte sprechen, dass Sie eine Schenkung an den Neffen Ihres ehem. Lebensgefährten getätigt haben. Die Wirksamkeit dieser Schenkung kann mangels Detailinformationen nicht abschließend beurteilt werden (die fehlende Übergabe der Fahrzeugschlüssel und -papiere spricht aber dagegen).

Mit diesem Anspruch im Rücken müßten Sie ihn zur Herausgabe auffordern (am besten mittels eingeschriebenen Briefes) und könnten den Anspruch dann ggf. gerichtlich geltend machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick vermitteln. Gerne bin ich bereit, Ihre Interessen durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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