Gerne zu Ihren Fragen,
es ist schon fraglich, ob überhaupt eine Sachbeschädigung vorliegt, sofern nicht der Lack oder das Blech in der Substanz verletzt ist. Ich möchte Ihnen hier die relativ müßigen Theorien, wie etwa die "Begrenzung auf Sacheinwirkung Substanz oder Tauglichkeit " etc. ersparen. Lässt sich das Ei leicht entfernen, liegt keine Sachbeschädigung vor.
Ansonsten sollten Sie bei dem Eingang einer Anzeige ohne Akteneinsicht nichts sagen und der Sache - da Sie ja im worst case Alibizeugen haben - gelassen entgegen sehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 23.08.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: http://www.rechtsanwalt-burgmer.com
E-Mail:
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Gerne geschehen. Vergessen Sie nicht Ihre Bewertung, auch im Interesse anderer User.
Freundliche Grüße,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt