Gehaltskürzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Mitte November mein derzeitiges Anstellungsverhältnis zum 31.12.2004 gekündigt und meinen direkten Vorgesetzten am selben Tag telefonisch davon in Kenntnis gesetzt. Im diesem Gespräch sprach er eine Freistellung (von der Arbeit bei Fortzahlung der mir zustehenden Vergütung) mit sofortiger Wirkung aus, die meine Zustimmung fand. Am nächsten Tag habe ich die Personalabteilung darüber informiert, allerdings auch nur in einem persönlichen Gespräch. Genau eine Woche später erhielt ich folgendes Schreiben per Einschreiben mit Rückschein:
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"Unentschuldigte Fehlzeit
Sehr geehrter Herr [MeinName],
am 15.11.2004 haben Sie das mit der [Firmenname] bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31.12.2004 gekündigt.
Zu unserer Verwunderung fehlen Sie seit dem 17.11.2004 unentschuldigt an Ihrem Arbeitsplatz.
Wir fordern Sie hiermit auf, unverzüglich Ihre Arbeit an Ihrem Dienstort [NameDienstort] wieder aufzunehmen.
Im übrigen weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass wir die unentschuldigte Zeit nicht vergüten werden.
Mit freundlichen Grüßen
[NameGeschäftsführer]"
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Nach Erhalt dieses Schreibens habe ich die Arbeit an meinem Dienstort wieder aufgenommen. Der mir entstandene Schaden durch die vorgenommene Gehaltskürzung beträgt etwas 500 € netto.
Zu meiner Verteidigung habe ich folgendes Antwortschreiben ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein versendet, dessen Inhalt der Wahrheit entspricht:
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Ihr Schreiben vom 22.11.2004
Sehr geehrter Herr [NameGeschäftsführer],
am 15.11.2004 habe ich meinen Vorgesetzten, Herrn [NameVorgesetzter], telefonisch über die Kündigung des Anstellungsverhältnisses in Kenntnis gesetzt. Er sagte mir, dass gegen eine Freistellung nichts einzuwenden wäre und dass er mich mit sofortiger Wirkung freistellt.
Am 16.11.2004 habe ich der Mitarbeiterin der Personalabteilung, Frau [NameMitarbeiterPersonal], die telefonisch ausgesprochene Freistellung mündlich mitgeteilt. Es ist für mich sehr schwer vorstellbar, dass es diesbezüglich zu keinem Informationsaustausch zwischen Frau [NameMitarbeiterPersonal] und dem Leiter Personal, Herrn [NameLeiterPersonal], gekommen ist, da sie sich direkt gegenübersitzen. Deshalb verstehe ich Ihre große Verwunderung über meine Abwesenheit auch nicht. Eine sofortige Kontaktaufnahme mit mir hätte sicherlich zur Klärung des Sachverhalts beigetragen.
Dass Herr [NameVorgesetzter] nach Meinung von Herrn [NameGeschäftsleiter] nicht berechtigt ist eine Freistellung auszusprechen und Herr [NameVorgesetzter] deshalb seine Aussage nachträglich relativiert hat, ist bedauerlich.
Angesichts der geschilderten Ereignisse halte sicherlich nicht nur ich die getroffenen Maßnahmen für unverhältnismäßig. Deshalb fordere ich Sie hiermit auf die nicht vergüteten Fehltage unverzüglich zu vergüten.
Nun zum Thema Überstunden. Ich weise hiermit darauf hin, dass sich auf meinem Stundenkonto [XXX, mehrere hundert] Überstunden befinden. Diese Stunden habe ich nicht freiwillig aufgebaut sondern im Rahmen von Projekttätigkeiten aufbauen müssen. Es bestand bisher nie die Möglichkeit meine Überstunden vollständig abzubauen. Offensichtlich ist meine Anwesenheit auch derzeit dringend erforderlich. Ein vollständiger Abbau der Überstunden ist nicht mehr möglich, da ich das Unternehmen zum 31.12.2004 verlassen werde. Wie möchte die Firma [Firmenname] diese Überstunden vergüten?
Mit freundlichen Grüßen
[MeineUnterschrift]
Anlage: Urlaubsschein - Gleitzeitausgleich vom 6.12.2004 bis 31.12.2004
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Mit einer Reaktion auf mein Schreiben von Seiten der Firma ist nicht zu rechnen.
Fragen:
- Ist die Firma angesichts der geschilderten Sachlage berechtigt eine Gehaltskürzung vorzunehmen?
- Welche Vorgehensweise ist Ihrer Meinung nach geeignet eine Rückerstattung der Vergütung zu erreichen?
Ergänzende Informationen:
1. Zum Zeitpunkt meiner Kündigung waren auf meinem Urlaubstagekonto keine Tage mehr vorhanden.
2. Relevante Auszüge aus meinem Anstellungsvertrag:
- Bezüge: Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie ein frei vereinbartes Gehalt in Höhe von monatlich AT brutto DM [X.XXX,-]. Damit ist anfallende Mehrarbeit abgegolten.
Das Gehalt wird 12mal jährlich gezahlt und beinhaltet das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und den Arbeitgeberanteil zur Vermögensbildung.
- Arbeitszeit: Die Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit und beträgt derzeit wöchentlich 40 Stunden ohne Berücksichtigung der Pausen.
- Beendigung des Anstellungsverhältnisses: Das Anstellungsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit von beiden Teilen mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. [...]
Der Arbeitgeber ist berechtigt, einem Mitarbeiter jederzeit, insbesondere nach erfolgter Kündigung, unter Anrechnung des noch ausstehenden Urlaubs bei Fortzahlung der ihm zustehenden Vergütung von der Arbeit freizustellen.
- Schlussbestimmungen: Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag etwa entstehenden Streitigkeiten ist das Arbeitsgericht [NameDienstort].
Vor Anrufung eines Gerichts werden die Vertragspartner jedoch versuchen, die gütliche Erledigung des Streitfalles herbeizuführen.
Vielen Dank!
[MeinName]