Guten Tag,
ein Privatinsolvenzverfahren kann immer noch beantragt werden, wenn früher gar kein Konkursverfahren eröffnet wurde.
Wegen sämtlicher zur Zeit bestehender persönlicher Verbindlichkeiten ist dies bei Ihnen voraussichtlich möglich. Sie sollten sich daher eine Forderungsaufstellung machen und mit Hilfe einer Schuldnerberatung etc. die weitere Vorgehensweise besprechen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu habne und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ralf Thormann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Restschuldbefreiung - Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, die Restschuldbefreiung zu beantragen?
1. August 2004 18:32 |
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Rechtsanwalt Ralf Thormann
Habe 1998 Konkurs anmelden müssen, dies war noch vor Einführung des
neuen Insolvenzrechtes und somit ohne Restschuldbefreiung. Der
Konkurs wurde damals mangels Masse nicht eröffnet und abge-
schlossen.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, die Restschuldbefreiung
zu beantragen?
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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