Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Anhand Ihrer Angaben kann man nicht abschließend beurteilen, ob Sie einen Anspruch auf SGB II Leistungen haben. Das Pflegegeld wird bei der Berechnung nicht als Einkommen berücksichtigt. Die Rente Ihres Mannes, ist mit dem Nettobetrag als Einkommen einzusetzen.
Der Regelbedarf von je 328 € ist also schon durch die Rente abgedeckt. Es ist daher gut möglich, dass nur ein teilweiser Anspruch auf Kosten der Unterkunft besteht. Um dies sicher beurteilen zu können, müsste man den Bescheid mit der Berechnung sehen.
Natürlich muss das Jobcenter über Ihren Antrag per Bescheid entscheiden. Darauf müssen Sie bestehen.
Hartz IV - Keinen Anspruch auf Regelsatz?
2. September 2011 17:46 |
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Sozialrecht
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Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Mein Mann erhält seit 01.10.2010 Altersrente wegen Schwerbehinderung in Höhe von 1072 € Davon sind 108 € Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Ich habe Hartz IV wegen Arbeitslosigkeit beantragt. In unserem Haushalt lebt unser Enkelkind, für welches wir das Sorgerecht haben, als Pflegekind. Dafür erhalten wir Pflegegeld.
Jetzt wurde mir vom Jobcenter mitgeteilt, dass sowohl ich, als auch mein Mann und auch das Kind keinen Anspruch auf den Regelsatz haben und ich nur einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Miete bekommen. Ist das rechtens? Einen Bescheid habe ich trotz Antragstellung zum 01.06.2011 noch nicht. Das Pflegegeld, was ja dem Kond zusteht, beträgt für 10 -Jährigen 736 €. Haben wir Anspruch auf Hartz IV?
Trifft nicht Ihr Problem?
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