Krankengeld - Vorerkrankung

25. August 2011 12:44 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andre Stämmler

Ich habe von April 2010 bis April 2011 aufgrund psychischer Überlastung Krankengeld bezogen. Im Mai 2011 habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Nun bin ich wieder seit 5 Wochen krank geschrieben. Mein Arbeitgeber hat mir auch bisher den Lohn weitergezahlt. Ich habe die AU Bescheinigungen jedoch noch nicht an meine Krankenkasse weitergeleitet. Meine Frage: Hätte bzw. würde ich die AU Bescheinigungen an die Kasse leiten, hätte ich dann aufgrund meiner Vorerkrankung sofort wieder Krankengeld beziehen müssen oder ist es richtig, dass mein Arbeitgeber trotz der Vorerkrankung zunächst das Gehalt für 6 Wochen weiterzahlt. Und was passiert wenn ich tatsächlich wieder länger als 6 Wochen krank bin und die AU Bescheinigungen an die Krankenkasse schicke......würde die KK dann meinen Arbeitgeber über die Vorerkrankung informieren und müsste ich das gezahlte Gehalt für die letzten 5 Wochen an meinen Arbeitgeber zurückzahlen???

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihr Frage beantworte ich anhand der mir zu Verfügung stehenden Informationen wie folgt.

Sofern es sich um dieselbe Krankheit handelt besteht kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung. Es handelt sich jedoch nur um die selbe Krankheit wenn die ursprüngliche Erkrankung noch nicht vollständig ausgeheilt gewesen ist. Eine wiederholte Erkrankung wie dies etwa bei einer Grippe geschehen kann reicht hierfür nicht.

Grundsätzlich wäre das Geld zurück zu erstatten. Ein Anspruch bestand ja tatsächlich nicht.

Ob die Krankenkasse Ihren Arbeitgeber informiert muss individuell mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Ich gehe aber davon aus, dass dies geschehen wird.

Ich hoffe,ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dies Plattform eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen kann und die Antworten auch maßgeblich von den zu Verfügung gestellten Informationen abhängen.

Mit freundlichen Grüßen

André Stämmler
Rechtsanwalt

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