heiraten mit Ausländerin

7. August 2006 19:07 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich möchte heiraten mit der Bürgerin Kasachstans,wie kann ich das machen und welche Dokumente muss ich und meine feundin haben?

7. August 2006 | 19:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

eine Heirat eines Ausländers in Deutschland richtet sich nach deutschem Recht. Voraussetzung für eine Heirat eines Ausländers in Deutschland ist, dass eine Heiratsfähigkeit existiert, die durch ein entsprechendes Ehefähigkeitszeugnis gegenüber dem Standesbeamten nachgewiesen werden muss. Dies stellt die zuständige Behörde des Heimatlandes aus.

Einige Staaten, darunter wohl auch Kasachstan, stellen ein solches Zeugnis nicht aus. Wenn dies der Fall ist, muß eine Befreiung von der Beibringung eines solchen Zeugnisses beantragt werden. Dies erfolgt in in dem für Sie zuständigen Standesamt.

Die weiteren Unterlagen erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-


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Rechtsanwalt Christian Joachim

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