Telefonbucheintrag,

2. August 2006 16:01 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Ich habe einen bezahlten Telefonbucheintrag.Der Preis:721,-+Mwst.Streitpunkt:Keine Auskunft,ausser Telekom hat unsere Daten.Es ruft aber nicht jeder Telekom an.Viele Teilnehmer sind wo anders und wer mit dem Handy unterwegs ist ruft die Handyauskunft an.Habe schriftlich,das die Auskunft alle Daten erhält.Die Auskunft sind für mich alle Auskünfte(telegate,O²,etc.)Man bekommt auch alle Telefonnummern von allen im Telefonbuch verzeichneten Teilnehmern(von jedem Schulze oder Müller)Über meinem Familiennamen bekommt man auch die Nr.,jedoch nicht unter Euro-Brillant.Es ist nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden,auch ein Imageschaden.Die Leute denken wir sind insolvent,uns gibt es nicht mehr.Tvg ist ein Fehler unterlaufen,der trotz Reklamation nicht korrigiert wurde.Bei der Datenbank der anderen Auskünfte sind wir eben nicht drin.Weil ich kein Telekomkunde bin?Darf nicht sein!Ich zog von der Rechnung €300,- ab,wegen nicht erbrachter Leistung.Tvg besteht auf Bezahlung des vollen Betrages und droht mit Inkassobüro.Habe keine AGB erhalten.Auftrag wurde gefaxt.Ist mein Abzug berechtigt und besteht vielleicht noch die Möglichkeit auf weitere Schadensersatzforderung?Muss TVG meine Anwaltskosten tragen?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Entscheidend ist, ob eine Pflicht seitens der Telekom (?) besteht, Ihre Daten auch anderen Auskunftsdiensten zur Verfügung zu stellen. Da in Ihrem Fall keine vertragliche Vereinbarung hierüber besteht (Sie sollten sich die AGB hierzu zukommen lassen und überprüfen), ist der Inhalt des Vertrages durch Auslegung mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln.

Das Entgelt für den Telefonbucheintrag fällt üblicherweise für die Gestaltung etc. an. Eine Weitergabe der Daten an andere Auskunftanbieter ist hiervon nicht umfasst. Sollte diese Weiterleitung Vertragsbestandteil werden, müsste dies vielmehr ausdrücklich erwähnt werden. Unter „Auskunft“ ist eben nur die Auskunft des jeweiligen Anbieters zu verstehen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Anbieter wie die Telekom diese Daten auch nicht zu gewerblichem Zweck an Dritte weiterleiten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

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