Sehr geehrte Fragestellerin,
Sofern Sie den Kredit gemeinsam aufgenommen haben haften Sie und Ihr Mann als Gesamtschuldner sogar für 100% der Darlehenssumme, unabhängig von dem Umstand, dass Sie das haus nicht nutzen können. Das Darlehen zahlen Sie ja an Ihre Bank zurück und dieser ist es egal, ob Sie das Haus nutzen können oder nicht.
Ihnen steht jedoch evtl. ein Ersatzanspruch, auf alle Fälle aber ein Nutzungsentschädigungsanspruch gemessen an der Höhe Ihres Miteigentumanteils gegen Ihren Mann zu. Dieser bemißt sich nach der ortsüblichen Miete und wird nach der Quadratmeterzahl berechnet. Einen Anspruch können Sie jedoch erst dann durchsetzen, wenn Sie diesen gegenüber Ihrem Mann geltend gemacht haben.
Bei einem Verkauf des Hauses stehen Ihnen 50% des Verkauserlöses zu, da Sie zur Hälfte Miteigentümerin sind. Dieser kann sich aber im Rahmen des Scheidungsverfahrens ändern.
Von der Lebensgefährtin können Sie ebenfalls eiine Nutzungsentschädigung fordern, wenn diese Ihren Teil des Hauses bewohnt. Dieser ist der Höhe nach deckungsgleich mit dem Nutzungsentschädigungsanspruch gegen Ihren Mann.
Ich hoffe, Ihre Fragen vorerst hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
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