Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihrer Frage wie folgt:
Es gibt keine Möglichkeit, den Vertrag rückgängig zu machen. Alle Punkte wurden besprochen, es gibt keinen Rücktrittsgrund respektive andere Wahlmöglichkeiten.
Juristisch läßt sich Ihnen hier nichts an die Hand geben.
Es bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich mit dem Händler auf Kulanz zu einigen.
Tut mir leid, Ihnen keine erfolgversprechendere Antwort geben zu können.
Freundliche Grüße aus Frankfurt am Main
J. Dehe
Rechtsanwältin
afdd
Habe beim Händler einen Gebrauchtwagen bestellt und möchte zurück treten.
2. August 2006 00:30 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Kaufrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute privat bei einem Händler eine Gebrauchtwagen bestellt.
Nach Rücksprache mit meiner Frau möchten wir gerne von dem Vertrag zurücktreten. Wegen des fehlenden Service-Check-Heftes machen wir uns nun doch Sorgen, ferner möchten wir nicht auf ESP verzichten.
Tatsächlich wurden diese Punkte besprochen, wir haben unterzeichnet und im Nachhinein große Zweifel. Peinlich aber wahr.
Was können wir tun, welchen Wortlaut müssen wir nutzen?
Das Fahrzeug soll am 15.08. von uns abgeholt werden. Kommen bei einem Storno Gebühren auf uns zu?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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