Ich habe in 2004 in einen 20-jährigen, geschlossenen Immobilienfond investiert und zahle zur Zeit noch einen monatlichen Betrag ein.
Laut Vertrag kann ich erstmals zum 31.12.2024 kündigen.
Da sich meine Situation extrem verändert hat, möchte ich vorzeitig zu kündigen: Ich lebe seit 2005 in den USA und habe nun offiziell meinen Hauptwohnsitz dorthin verlagert, nachdem ich meine Green Card bekommen habe. Ich werde nicht wieder nach Deutschland zurückziehen, habe mich abgemeldet und werde auch mein deutsches Bankkonto bis September auflösen.
Gibt es in meinem Fall ein Ausserordentliches Kündigungsrecht, um meinen Vertrag in dem Immobilienfond aufzulösen?
Das außerordentliche Kündigungsrecht kann nicht ausgeschlossen werden. Dieses ist allerdings nur
unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Fehlinformation interessierter Anleger vor und nach Vertragsschluss, insbesondere auch irreführende Prospektangaben, strafrechtliche Verurteilung von verantwortlich handelnden Personen der Fondsgesellschaft,
• schwerwiegende Verstöße gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Geschäftsführung,
• wiederholte Verletzung von Gesellschafterrechten durch die Geschäftsführung,
• Unwirksamkeit des Beitritts wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz
Diese Voraussetzungen liegen offensichtlich bei Ihnen nicht vor. Der Wohnsitz in den USA reicht für einen wichtigen Grund, der Anlass zur fristlosen Kündigung geben könnte, bedauerlicherweise nicht aus.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Für eine Nachfrage stehe ich gerne zu Verfügung.