E - Post

| 3. August 2011 09:19 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Ich bin Kunde bei der E-Post Online.

Kurze Erklärung zu meinen E-Post Account.

Es wurde mit der E-Post per Internet / Online eine Lastschrift-Vereinbarung getroffen.
Mein Account läuft ausschließlich auf Guthaben - Basis.
Bevor ich einen Online-Brief versenden kann, muss ich per Lastschrift Geld einzahlen.
Mein jetziges Guthaben ist im Guthaben-Bereich und war zu keiner Zeit im Soll-Bereich.
Per Kontoauszüge lassen sich Nachweisen, das zu keinem Zeitpunkt eine Rücklastschrift erfolgt ist (Betreff: E-Post).

Die E-Post hatte auch Lastschriften von meinem Konto eingezogen.



Worum geht es.

Die E-Post hat mir eine Zahlungserinnerung in Höhe von knapp über 27Euro zugesandt.
Worauf ich per E-Post geantwortet habe, das es nicht sein kann, da alle Lastschriften erfolgreich eingezogen wurden und ich zu dem Zeitpunkt wo die Mahnung kam,Guthaben auf mein E-Post Account hatte.

Nach kurzer Zeit (2-3 Wochen) wurde mein Account gesperrt (für Postausgänge).
Wir führten viele Telefonate, es wurde immer deutlicher und es wurde mir auch bestätigt, das die E-Post versäumt hatte, 3 Lastschriften einzuziehen.
Nun ist mein E-Post Account seid ca. 8 Wochen schon zu meinem Nachteil gesperrt.
Ich habe "unter Vorbehalt" die ca. 27Euro überwiesen.

Mein Account ist jedoch immer noch gesperrt.

Meine Frage ist nun:

1.) kann ich Schadensersatz geltend machen ?
2.) kann man auf Kosten E-Post einen Rechtsanwalt beauftragen, da mein Account immer noch gesperrt ist ? Ich habe die E-Post ein Einschreiben zugesandt, mit der Frist mein Account bis Datum: 05.08.2011 Freizugeben, da ich ansonsten einen Rechtsanwalt beauftrage

Falls E-Post die Lastschriften trotz Lastschriftauftrag nicht (ordnungsgemäß) eingezogen und somit die Mahnungen und die Sperrung des Accounts rechtswidrig waren, können Sie Schadenersatz verlangen.

Setzen Sie E-Post auf jeden Fall mit einer kurzen Frist in Verzug und fordern Sie auf innerhalb von 5 Werktagen das Konto freizuschalten. Danach können Sie auf Kosten der E-Post einen Anwalt beauftragen.
Mit besten Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 3. August 2011 | 10:25

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,


ich habe gerade Ihren Rat folge geleistet und habe die E-Post per E-Mail Kontakt eine Fristsetzung bis zum 05.08.2011 erbeten.
Diese Mail habe ich vorsorglich ausgedruckt.

Nach Fristablauf werde ich mich kurzfristig an Sie wenden.

Diesbezüglich habe ich eine DEVK Rechtsschutzversicherung, welche dann Ihre Kosten (bis auf 150,00€ SB) übernimmt.

Weitere Unterlagen werden bei Mandatsannahme per Post an Sie gesandt.

Mit freundlichen Grüßen





PS.: Welche Schadensersatzansprüche kann man geltend machen ? Bzw. Pasuchal oder Nachweise ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. August 2011 | 10:32

Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist zu belegen.
Es muss eine Vermögensverschlechterung eingetreten sein.

Bewertung des Fragestellers 3. August 2011 | 10:16

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

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