Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung spricht Einiges dafür, daß der Verkäufer Sie arglistig getäuscht hat. Das berechtigt Sie, den Kaufvertrag anzufechten.
Anfechtung heißt, daß der Verkäufer den Kaufpreis zurückzuzahlen hat, während Sie das Fahrzeug zurück geben.
Parallel dazu dürfte auch der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen, da das Fahrzeug mit (erheblichen) Mängeln behaftet ist.
2.
Um Ihr Ziel, die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, zu erreichen, ist gegenüber dem Verkäufer schriftlich zu erklären, daß Sie den Kaufvertrag anfechten und vom Vertrag zurücktreten. Gleichzeitig ist der Verkäufer unter Fristsetzung aufzufordern, den Kaufpreis zu erstatten. Dieses Schreiben sollte an den Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein gesandt werden.
3.
Da die Angelegenheit rechtlich nicht ganz unkompliziert ist und da es gilt, konsequent die richtigen Schritte einzuleiten, um Ihr Ziel zu erreichen, rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
16. Juli 2011
|
18:08
Antwort
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