Kündigunsfrist

| 13. Juli 2011 20:28 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Schönen guten Abend,

ich habe am 01.07.2011 meinen Arbeitsvertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber auf unbefristet Verlängert. In meinem Arbeitsvertrag steht, das ich 4 Wochen Kündigungsfrist zum Anfang eines Jahresquartal haben.
Problem ist, dass ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag in einem anderen Unternehmen unterschrieben habe und das zum 01.09.2011
Heute habe ich meinem jetzigen Arbeitgeber meine Kündigung vorgelegt und dieser legt mir nun Steine in den Weg, und sagt sofort ich kann erst wie im Vertrag vereinbart zum 31.09.2011 den Betrieb verlassen!
Meine Frage ist daher ob diese Kündigunsklause Rechtens ist?
Wenn ja komme ich nicht mit einem Wiederrufrecht o.ä aus dem jetzigen Vertrag raus, sodass ich am 01.09.2011 die neue Stelle antreten kann?
Wäre um eine kostengünstige Hilfe sehr dankbar!

Vielen dank im Voraus

13. Juli 2011 | 22:05

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider kann ich Ihnen keine positive Mitteilung machen.

Die Vorschrift des § 622 Abs. 5 Satz 2 BGB regelt ausdrücklich die einzelvertragliche Vereinbarung längerer Kündigungsfristen als die Grundkündigungsfrist von vier Wochen.Da in Ihrem Arbeitsvertrag in zulässiger Weise eine 4 Wochen Kündigungsfrist zum Anfang eines Jahresquartal vereinbart wurde, besteht das Arbeitsverhältnis bis zum 30.09.2011. Sie können leider die Verlängerung des Arbeitsvertrages auch nicht widerrufen. Derartige Möglichkeiten sieht das BGB bei Arbeitsverträgen nicht vor. Es bleibt Ihnen daher nichts anders übrig als eine Einigung mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber zu erzielen oder Ihrem künftigen Arbeitgeber zu gestehen, dass Sie sich leider bei der Kündigungsfrist vertan haben und erst zum 01.10.2011 anfangen können. Ich denke, ein vernünftiger Arbeitgeber wird hierfür Verständnis haben.

Für eine Nachfrage stehe ich gerne bei Unklarheit zur Verfügung und verbleibe,

mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 13. Juli 2011 | 22:22

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