Ladendiebstahl 20,-€

| 1. Juni 2011 18:50 |
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Strafrecht


Beantwortet von


19:48

Guten Tag,
ich habe eine Frage bitte, ich wurde heute bei einem Ladendiebstahl von 2 Wimpernspiralen bei Kaufland erwischt. Wert ca 20 €. Nach Aufnahme aller Pesionalien sollte ich dafür 100 € zahlen, entweder per EC -Karte oder in Bar oder per Lastschrift. ich willigte per Lastschrift ein und unterschrieb und verließ das Kaufland mit einem 3 monatigem Hausverbot. Ich erhielt dafür ein Beleg, dass sie die Lastschrift genehmigt hat. Als sich an Ihrem Auto war und meine restlichen Waren einpackte, kam der Detektiv auf dem Parklatz angerannt und erklärte, dass das Lastschriftverfahren fürs Kaufland nicht mehr gilt, und entschuldigte sich, dass er das nicht wusste. Er forderte mich also am Auto auf noch einmal mit reinzukommen und einen neuen Beleg zu unterschreiben, auf der mit EC-Karte gleich bezahlt wird. Das machte nicht, ich wollte dort nicht mehr rein. ich bat ihn (Kaufland) soll ihr die Kontonummer schicken sie überweisst den Betrag, obwohl er ihr auch immer noch sehr hoch erschien. Ich will jetzt nicht mehr persönlich ins Kaufland gehen und die Lastschrift, die ich ja genehmigt habe kann ja nun von Kaufland nicht mehr durchgeführt werden. Mhm..ich hat jetzt aber den Beleg, dass ich es zumindest genehmigt habe....Wie geht es jetzt bitte weiter und was ist jetzt anzuraten...Ist die Geldstrafe in dieser Höhe überhaupt gerechtfertigt..? ich will den fall abschließen, aber nicht mehr selbst ins Kaufland gehen und Kaufland hat keine Kontonummer, wo ich diesen betrag, wenn auch hoch, finde ich überweisen kann.. Wie kommt das eigentlich, wie rechnet Kaufland solche Einnahmen überhaupt ab...? Und wie soll ich mich jetzt verhalten, ich bin die nächsten 3 Wochen nicht zu Hause. Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Antwort hier..

1. Juni 2011 | 19:14

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst ist anzumerken, dass es sich lediglich um eine zivilrechtliche Vertragsstrafe handelt und keine im strafrechtlichen sinne.
Es könnte also sein, dass Sie darüber hinaus noch strafrechtlich eine weitere Geldstrafe erhalten, wenn Kaufland den Fall zur Anzeige gebracht hat.
Hierbei kommt es natürlich auch noch auf etwaige Vorstrafen bei Ihnen an.

Kaufland wird Sie in nöchster Zeit garantiert schriftlich anschreiben. aus diesem Grund sollten Sie sicherstellen, dass jemand nach Ihrer Post schaut und Ihnen die Briefe zur Kenntnis geben kann, damit nicht unnötig eventuell ein Strafverfahren von Kaufland eingeleitet wird, wenn Fristen versäumt werden.

Grundsätzlich bräuchten sie diese Strafe in dieser Höhe aber nicht zahlen, da maximal 25-50 Euro bei derartigen geringwertigen Sachen angemessen wären.

Durch eine etwaige Nicht-Zahlung könnte es aber sein, dass Kaufland den Diebstahl dann zur Anzeige bringt.
Aber auch selbst wenn Sie zahlen, können Sie nicht davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen Sie ermittelt.

An Ihrer stelle würde ich zunächst auf ein Schreiben von Kaufland warten und schauen, ob dort auf eine Anzeige verzichtet wird. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, würde ich mir dies schriftlich bestätigen lassen und dann erst die Strafe in Höhe von € 100,00 zahlen, dass zumindest mi der überhöhten Prämie der strafrechtliche Aspekt vermieden wird.



Rückfrage vom Fragesteller 1. Juni 2011 | 19:44

Vielen Dank für Ihre Antwort,
was ist wenn Kaufland mir nicht schriftlich bestätigt, dass es auf eine Anzeige verzichtet und mir sagen, sie möchten die 100,€ haben. Wenn ich dort wieder hin gehe und wir werden uns diesbezüglich nicht einig, lassen die mich doch nicht einfach wieder gehen, wenn ich die 100,-€ nicht bezahle, weil sie mir die schriftlichen Bestätigung auf den Verzicht eine Anzeige nicht geben wollen..?
Ich wollte doch die Summe bezahlen und hab ja auch den Beleg dafür als Beweis, aber ich glaube kaum, dass die dort verhandlungsfähig sind, ich hatte sogar angeboten die Ware zu bezahlen, noch bevor ich, dass von der 100,€ Strafe erfuhr. Habe dann aber gesagt, dass ich sie nicht mehr kaufe, da mir 100,-€ eindeutig zuviel dafür erschien. Kommt diese Summe bei Gericht denn durch überhaupt..?
Was würde strafrechtlich denn auf mich zukommen..?
Vielen Dank noch einmal, hoffe,sie können mir jetzt alles beantworten, da ich ja jetzt keine 2. Chance mehr habe zu fragen
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juni 2011 | 19:48

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn sich Kaufland nicht auf einen Verzicht einlässt, dann würde ich auch die € 100,00 nicht bezahlen, da diese Vertragsstrafe weit überzogen ist und davon auszugehen ist, dass zusätzlich noch Anzeige gegen Sie erstattet wird.
Wie bereits schon gesagt sind maximal 25-50 € angemessen, wobei ich nicht glaube, dass hierfür ein zivilrechtliches Verfahren seitens Kaufland angestrengt wird.

Strafrechtlich könnte die Sache gegen eine kleine Geldbuße (wenn sie Arbeitslosengeld erhalten ca. € 250,00) eingestellt werden. Auch mit einer Verurteilung dürfte mit nicht mehr zu rechnen sein, sofern Sie keine Vorstrafen besitzen.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2. Juni 2011 | 21:01

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