Sehr geehrter Herr Hesterberg.
Sie schreiben:" Hinsichtlich des Notars sieht die bundesweit einheitliche Kostenordnung (KostO) einen bestimmten Gebührensatz nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung vor. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne."
Mein Problem ist, dass es nur zu einem Entwurf kam (der geändert werden müsste), ohne das ich bisher weder eine Beratung erhalten habe, noch eine Beurkundung stattfand und ich jetzt 950 EURO zahlen soll.
Würden bei Beauftragung des Notars, zur Änderung/Anpassung des ursprünglichen Entwurfes, erneut ähnlich hohe Kosten anfallen?
Mit freundlichen Grüßen
Scheidungsfolgenvereinbarung, muss ich Kosten für den Entwurf tragen?
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in Vorbereitung zu meiner Scheidung Ende März 2011 wurde von meinem Anwalt ein Entwurf zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung, durch einen Notar seiner Wahl, bestellt. Dieses Schreiben wäre wohl sinnvoll für einen reibungslosen Ablauf der Scheidung und eine wichtige Unterlage zur Beantragung der alleinigen Finanzierung der gemeinsam erworbenen Immobilie und der daraus folgenden Entlassung, meiner Exfrau, aus der Grundschuld. Jedoch informierte, bzw. warnte mich mein Anwalt nicht darüber, dass allein dieser Entwurf Kosten in Höhe von knapp 1000,00 EURO verursacht, selbst wenn es nicht zu einer Beurkundung kommt. >>> Ich fühle mich hinters Licht geführt und schlecht beraten.
Zu diesem Zeitpunkt wurde vereinbart, dass ich eine Einmalzahlung von 25000,00 EURO an meine Exfrau tätige und sie daraufhin auf ihren hälftigen Anteil, des noch verschuldeten Hauses, verzichtet und keinen Versorgungsunterhalt nach der Scheidung beansprucht.
Trotz das ich die Finanzierung der Einmalzahlung und die Umfinanzierung des Hauses, zu diesem Zeitpunkt, noch nicht bewerkstelligt hatte und ich mich erst ab diesem Moment darum bemühen würde, hat mein Anwalt den Entwurf in Auftrag gegeben. Es stand völlig offen ob es mir gelingt diese Vorstellungen zu verwirklichen. Die Wahrscheinlichkeit das eine solche
Vereinbarung zum tragen kommt war nicht abzusehen.
In der Folge kam es wie es kommen musste, ich erhielt keine Zustimmung durch die derzeit finanzierende Bank und auch nicht durch Andere. Jetzt blieb nur noch das Haus zu verkaufen oder eine interne Regelung durch mich und meine Exfrau. Der Verkauf des Hauses kam für mich nicht in betracht!
Ich bot ihr an, 10 Jahre lang mtl. 300 EURO zu zahlen, alle Kosten zu tragen und sie, sobald es mir möglich wäre, aus der Grundschuld zu befreien. Im Gegenzug wäre ich alleiniger Nutznießer des Hauses und sie würde nach Erhalt der Gesamtsumme, oder spätestens nach 10 Jahren, auf ihren Anteil verzichten. Das Ganze soll nun auch, zum jetzigen Zeitpunkt, notariell niedergeschrieben und beglaubigt werden.
Vor kurzem erhielt ich eine Kostenaufstellung von rund 950 EURO, durch den vom Anwalt beauftragten Notar, für den Entwurf der ursprünglichen Vereinbarung.
Er schreibt, dass die entworfene Vereinbarung nicht mehr verwendet werden kann, wenn ich den Grundbesitz übernehme (was nie anders vorgesehen war und auch so im Entwurf steht) und das Grundbuch neu einzusehen ist. >>> Der Schock sitz tief.
In Folge habe ich meinen Anwalt zur Rede gestellt und glaube, dass es da noch so manche Ungereimtheit gibt. Er würde mich auch ganz gern weiter vertreten und die Angelegenheit zum Ende bringen. Wenn ich aber so über die Sache nachdenke, wäre es bestimmt besser gewesen ganz auf ihn zu verzichten, denn letztlich konnte er mir, auf Grund der Tatsache das ich das Haus auf jeden Fall behalten möchte, nicht wirklich helfen und ich glaube dabei nur Geld verbrannt zu haben. Auf Anfrage was seine weiteren Leistungen kosten würden, offerierte er mir ca. 1500 EURO und bat mir nach dankender Ablehnung plötzlich 500 EURO zzgl. MWST an. Sehr seltsam?
Was soll ich tun???
• Muss ich/wir die Kosten für den Entwurf tragen, trotz das ich die Leistung des Notars nicht bestellt habe und ich nicht richtig unterwiesen wurde, durch meinen Anwalt?
• Da letztlich doch eine notarielle Beurkundung stattfinden soll, wäre es wohl sinnvoll den vom Anwalt beauftragten Notar weiter in Anspruch zu nehmen. Ist der Notar verpflichtet mir auf Auftrag den Entwurf anzupassen und mit nur geringen bzw. angemessenen Mehrkosten amtlich zu Beurkunden?
• Sollte ich mich ggf. auf einen Rechtsstreit mit dem Notar und Anwalt einlassen, auf Grund, dass ich den Notar nicht bestellt habe und nicht richtig unterwiesen wurde?
• Wie wäre die sinnvollste und beste Weise weiter vorzugehen?
Mit der Bitte um Ihren kompetenten Rat und Ihrer Vorstellung zudem damit verbundenem Honorar, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Haus Haus Kosten Anwalt Geld
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Die Beantwortung war nicht konkret oder besonders hilfreich. Zur kostenfreien Nachfrage konnte ich mir Ansätze zum weiteren Vorgehen entnehmen.
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