Hallo,
ich habe in einem Möbelhaus 2 Federholzrahmen und 2 Matratzen bestellt, die ich vorort ausgesucht und gestestet hatte.
Als es zur Lieferung kam wurden die Matrazen ausgepackt und mit den Federholzrahmen auf mein Bett gelegt. Es stellte sich heraus dass die Kombination von beiden zu hoch ist für mein Bett und die Matrazen dazu tendiern seitlich herunterzurutschen. Die Lieferanten wiesen mich daruaf hin dass ich seitlich Befestigungen anbringen müsste. Dann würde das schon gehen. Ich habe daraufhin die Lieferung vorerst entgegen genommen um mir die Sache durch den Kopf gehen zu lassen.
Zwei Stunden später habe ich mich entschlossen die Matratzen zurückzugeben und eine entspechende Stornierungsemail an das Möbelhaus geschickt.
Einen Tag später kam der Rückruf vom Möbelhaus, dass es sich bei Matratzen um Hygieneartikel handelt und diese nicht zurückgenommen werden.
Die Matratzen sind komplett unbenutzt, alle Schilder noch dran, nur die Schutzfolie wurde sofort entfernt und von den Lieferanten wieder mitgenommen.
Bin ich berechtigt die Matrazen zurückzugeben?
Vielen Dank im Voraus.
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Da Sie die Ware direkt im Möbelhaus bestellt haben, liegt kein Fernabsatzvertrag vor mit der Folge, dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist dann nur möglich, wenn Ihnen ein solches Recht vertraglich eingeräumt worden ist, wovon ich jedoch nicht ausgehe.
Rahmen und Matratzen selber sind nicht mangelhaft, so dass auch von daher kein Rücktrittsrecht gegeben ist.