Liegt ein Mietvertrag vor?

7. Juli 2006 14:48 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Text laut Mietvertrag:
Das Mietverhältnis beginnt am 1.2.2001.
Der Mietvertrags wird auf die Dauer von 3 Jahren geschlossen und endet am 31.01.2004, jedoch nur dann, wenn der Mieter nicht spätestens 2 Monate vor dem Endtermin dem Vermieter gegenüber schriftlich die Fortsetzung des Mietvertrags verlangt hat. Eine fristgerechte Kündigung des Vermieters zum Ablauf dieses Vertrags nach den Vorschriften des BGB ist nicht ausgeschlossen. Außerordentliche Kündigung bleibt vorbehalten.

Status: Ich habe damals den Mietvertrag nicht schriftlich verlängert. Mein Vermieter hat sich auch nicht gerührt. Wir hatten gar keinen Kontakt bis vor kurzem als ich ihm gesagt habe, dass ich die Wohnung nun aus beruflichen Gründen aufgeben muss. Wir haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Dementsprechend habe ich zum 30.9.gekündigt.


Frage: Liegt derzeit ein Mietverhältnis vor? Falls ja, ist davon auszugehen, dass der alte Mietvertrag die Grundlage hierfür bildet?

Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen gestellten Frage beantworte ich wie folgt:
Bei den von Ihnen geschlossen Mietvertrag handelt es sich um einen Zeitmietvertrag nach dem alten Recht.

Dieser war bis zum 01.09.2001 in <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/0BGB010901/564c.html" target="blank">§ 564c BGB</a> geregelt. Zeitmietverträge in dieser Form sind nach neuem Recht nicht mehr zulässig. Für Altverträge werden jedoch die alten Regelungen angewandt.

Folge eines Schweigens der Mietparteien ist nach altem Recht gem. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/0BGB010901/568.html" target="blank">§ 568 BGB</a> eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.

Der Mietvertrag ist daher noch gültig.

Mit freundlichen Grüßen

Pilgermann, Rechtsanwalt

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