Übergabevertrag Grundstück

18. Mai 2011 13:24 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


13:32

Sehr geehrte Damen und Herren!

Mich interessiert die Ausgestaltung eines Übergabevertrages für ein Grundstück. Meine Eltern möchten mir ihr Grundstück+Haus übertragen, wobei sie ein lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauchsrecht behalten. Im Vertrag soll ein Betrag festgelegt werden, den ich im Erbfall als Ausgleich an meine Schwester zahle. Der Wert orientiert sich am heutigen Verkehrswert (Gutachten liegt vor)

Meine Fragen:

1. Verwendet man üblicherweise einen festen Wert oder schreibt man einerseits das Haus über einen realistischen Zeitraum ab, während man andererseits die Wertsteigerung des Grund und Bodens über einen festen Prozentsatz berücksichtigt?

2. Wer setzt den Vertrag auf? Geht man zuerst zu einem Anwalt oder direkt zum Notar?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

18. Mai 2011 | 14:32

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Der von Ihnen beabsichtigte Vertrag ist eine Grundstücksschenkung mit einem Wohnungsrecht zu Gunsten Ihrer Eltern. Neben der Grundstücksüberlassung aus dem Gesichtspunkt der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) und der damit verbunden Erbschaftsteuerersparnis spielt das Unterhalts-und Versorgungsbedürfnis Ihrer Eltern eine Rolle.

Der Verkehrswert von Grundstücken orientiert am Markt und der ganz konkreten Beurteilung von Angebot und Nachfrage. Er ist jeweils im Einzelfall nach Vorschriften der Wertermittlungsverordnung (WertV´) und der Wertermittlungsrichtlinien (WertR´) zu ermitteln. Bei Grundstücken sind alle für den Marktwert des Grundstückes wichtigen Aspekte wie Lage, tatsächlicher Ertrag, aber auch Rechte und Belastungen zu berücksichtigen. Die Bewertung des auf dem Haus lastenden Nießbrauchs (Wohnrecht der Eltern) ist ebenfalls nach den Vorschriften der WertV´ und WertR´ vorzunehmen und ist in erster Linie abhängig von den Erträgen, die den Eltern aufgrund ihres Rechts aus der konkreten Nutznießung zustehen, also dem wirtschaftlichen Vorteil des Rechts auf des Wohnvorteil, von der Lebensdauer des Gebäudes sowie von der statistischen Lebenserwartung der Eltern. Der Wert des Rechts, der das Grundstück belastet, ergibt sich aus dem kapitalisierten Vorteil des Berechtigten über die Dauer der Inanspruchnahme des Rechts. Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen sind dabei wesentliche Merkmale.

Es sind zwei Zeitpunkte zu berücksichtigen, zum einen der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung und zum anderen der Wert zum Zeitpunkt des Todes. Diese beiden Verkehrswerte werden dann miteinander verglichen. Eine Einigung unter Geschwistern sollte auf der Basis entsprechender Gutachten erfolgen, wobei alsdann ein fester Betrag in dem Vertrag Aufnahme finden sollte, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Internetplattform eine erste rechtliche Einschätzung gegeben zu haben. Alles andere sollten Sie vor Ort am besten mit einem Notar erörtern und sich dort einen entsprechenden Vertrag ausarbeiten lassen.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 20. Mai 2011 | 11:32

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden uns dann an einen Notar wenden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Mai 2011 | 13:32

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Falls noch anwaltlicher Rat benötigt wird, ich denke allerdings, dass der Notar ausreicht, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt

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