Selbstständig nach Insolvenz

| 8. Mai 2011 22:06 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


00:51

Guten Tag.
ich bin 53 Jahre Alt und habe nach einem Schlaganfall den ich 2008 erlitten habe, aber ganz
gut überstanden habe wegen der "Schwerbehinderung" kaum eine Schanze, eine Arbeitsstelle zu finden.
Wie sieht es aus ? Wenn ich mich Selbstständig mache, obwohl ich schon einmal Selbstständig war und wegen Insolvenz meinen Betrieb einstellen mußte.
Kann ich wieder einen Betrieb Anfangen, ohne daß mir Jeder die Einnahmen Wegpfänden kann ?

8. Mai 2011 | 23:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Eine Insolvenz ist kein grundsätzliches Hindernis für eine Unternehmensgründung. Wenn Sie die Wohlverhaltensphase abgeschlossen haben, ist eine Unternehmensgründung gar kein Problem mehr.

Nach Abschluß der Wohlverhaltensphase sind die Schulden, die nicht aus deliktischen Handlungen entstanden sind, also Kredite etc., erloschen, so dass deswegen keine Pfändung mehr durchgeführt werden kann. Zur Sicherheit können und sollten Sie Ihren Insolvenzverwalter fragen, ob und wenn ja, welche Forderungen noch gegen Sie bestehen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 9. Mai 2011 | 13:44

Ich habe nichts mehr unternommen nach der Geschäftsaufgabe.
Was muß ich jetzt tun, um ein neues Gewerbe anzumelden ?

Rückfrage vom Fragesteller 9. Mai 2011 | 13:46

Ich habe nichts mehr unternommen nach der Geschäftsaufgabe.
Was muß ich jetzt tun, um ein neues Gewerbe anzumelden ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Mai 2011 | 00:51

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Anforderungen für eine Gewerbeanmeldung hängen von dem jeweiligen Gewerbe ab, dem Sie nachgehen wollen. Sie müssen es auf jeden Fall bei dem Gewerbeamt Ihrer Stadt/Gemeinde UND bei Ihrem örtlichen Finanzamt anmelden. Eventuell sind weitere Anmeldungen notwendig, dies kann und wird Ihnen das Gewerbeamt dann mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 12. Mai 2011 | 12:45

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Ich habe den Rechtsanwalt gebeten, mein Mantat zu Übernehmen

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