Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Es handelt sich wohl um eine bauliche Anlage, die genehmigungspflichtig sein kann, je nach Größe.
Baden-Württemberg hat keine gesetzlich festgelegten Zaunhöhen, deshalb ist die "Ortsüblichkeit" entscheidend. Das sind meistens 1,20-1,50m, oft Maschendraht.
Sie sollten insoweit bei der für Sie zuständigen Baubehörde bezüglich der Baugenehmigung und der zulässigen Maximalhöhe für Zäune nachfragen.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Hässlicher Sichtschutz nimmt uns Sonne
6. Mai 2011 12:21 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Nachbarschaftsrecht
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Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Hallo,
Wir wohnen in Baden-Württemberg und haben vor 4 Jahren eine DHH gekauft. Jetzt fand in der anderen Hälfte ein Besitzerwechsel statt. Zwischen unseren Terrassen ist eine 2m hohe Mauer als Sichtschutz, jetzt meinen die Neuen Nachbarn das wäre ihnen nicht genug und erweitern die Mauer mit einem 1,80 m hohen Holzsichtschutz. Auf unserer Seite ist der direkt hinter dem Zaun der Sandkasten der Kinder, welcher jetzt durch den Sichtschutz erheblich an Sonne verliert.
Ist das rechtlich in Ordnung? Wir wollen ja keinen Streit, aber der Zaun ist aus unserer Sicht, klar, verschiedene Menschen verschiedene Ansichten :-) pott hässlich und nimmt uns zudem auch noch Sonne..
Liebe Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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