ich möchte die Trennung von meinem Mann. Mein Mann geht am 1.august mit Abzug in Rente.Er hat seit 1 Jahr kein eigenes Einkommen mehr, 4Jahre arbeitslos, Hartz VI abgelehnt.Die Rente wird ca. 700 € betragen. Bei Scheidung würde das gemeinsame, Eigentum zu gleichen Teilen verkauft werden. Es blieben für jeden ca. 70.000€ übrig.
Wäre ich in diesem Fall noch unterhaltspflichtig meinem Mann gegenüber, obwohl der ja nach dem Hausverkauf finanziell abgesichert ist. Er bekommt mit 63 noch 15.000€ und mit 65 noch
20.000€ ausgezahlt, wo ich drauf verzichten würde. Ich bin noch voll berufstätig.
Ich meine das mein Mann mit diesen Mitteln finanziell abgesicht ist.
Grüße
ob Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, wird von Ihren Einkünften abhängen.
Sicherlich wird Ihr Ehemann die 70.000,00 EUR, die er jetzt erhalten hat, auch für seinen Unterhalt zumindestens teilweise verwerten müssen.
Zinseinkünfte aus diesem Betrag sind sowohl auf Ihrer Seite als auch auf Seiten Ihres Mannes auf jeden Fall anzurechnen.
Ob Ihr Mann seinen Unterhaltsbedarf aus seinem Rentenbezug und den Zinseinkünften und Verwertung decken kann, wird maßgeblich von Ihrem Einkommen und den ehelichen Lebensverhältnissen abhängen.
Sie sollten daher an Hand konkreter Unterlagen dieses durch einen Kollegen vor Ort berechnen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Rückfrage vom Fragesteller27. Juni 2006 | 13:28
wir leben seit einem Jahr von meinem Gehalt ca. 2000€ Netto, davor hatten wir 4 Jahre mit seinem Arbeitslosengeld ca.2800€ Netto.
was mus ich da unter ehelichen Lebensverhältnissen verstehen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt27. Juni 2006 | 13:56
Sehr geehrte Ratsuchende,
die ehelichen Lebensverhältnisse sind von Ihrem Einkommen in Höhe von 2.000,00 geprägt worden. Gegebenenfalls sind hiervon noch Abzüge zu machen, wenn Sie Schulden getilgt haben.
Grundsätzlich errechnet sich jetzt der Bedarf Ihres Mannes, indem Ihr Einkommen zunächst um die Berufspauschale von 5% und dem Erwerbstätigenbonus gekürzt wird. Es wird die Differenz zur Rente gebildet. Der hälftige Betrag ist als Unterhaltsbedarf an den Mann zu zahlen. Es errechnet ein Anspruch von annähernd 450,00 EUR.
Dabei sind aber die Zinseinkünfte noch nicht berücksichtigt. Deren genaue Höhe müsste ermittelt werden.