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Rückgabe des ersteigerten Artikels
22. Juni 2006 20:09
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Hallo
ich habe von einem Händler ein paar Schuhe ersteigert.
Da sie mir nicht passten, wollte ich sie zurücksenden.
Leider war ich beruflich unterwegs und so konnte ich, ohne dass ich schriftlich oder mündlich widerrufen habe, die Schuhe erst zwei Tage vor Ablauf der 14-tägigen Rücksendefrist zurücksenden.
Jetzt bekam ich vom Händler ein Schreiben inkl. Schuhe, das die Schuhe die 14 Tage Rücksendefrist überschritten hätten. Laut Sendungsverfolgung hat der Verkäufer die Ware tatsächlich erst am 15.Tag nach Ankunft der Schuhe erhalten. Muss er Sie zurücknehmen oder nicht.
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
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Sehr geehrte Ratsuchende,
es kommt auf die rechtzeitige Abschickung an. Dieses ergibt sich aus §§ 356
, 355
I BGB (nachzulesen über unsere homepage).
Der Händler muss daher die Schuhe zurücknehmen. Sie müssen im Zweifelsfall aber die Absendung nachweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
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Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
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