Erben unter Halbgeschwister

| 4. April 2011 20:52 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Halbgeschwister A, B und C. A aus erster Ehe, B u. C aus zweiter Ehe. Alle drei Kinder haben den gleichen Vater. Alle Elternteile sind verstorben.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge wenn B aus der zweiten Ehe verstirbt (ohne Hinterlassung eines Testamentes) In welchem %-Verhältnis erben A und C?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:

Wenn B kinderlos verstirbt, gibt es keine Erben der ersten Ordnung nach § 1924 BGB . Erben der 2. Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge, § 1925 BGB .

Würden beide Eltern noch leben, würden sie alleine erben, 1925 Abs. 2 BGB. Zudem würden beide Elternteile je zur Hälfte erben (Liniensystem).

An die Stelle der Verstorbenen Eltern treten deren Abkömmlinge. An die Stelle des Vaters treten also A und C zu gleichen Teilen. An die Stelle der Mutter tritt deren Abkömmling C.

Somit wäre A Erbe zu 1/4 (= die Hälfte des hälftigen Anteils des Vaters), sie wäre Erbe zu 3/4.

Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.

Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß

Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 4. April 2011 | 21:21

Es muss heissen: A wäre Erbe zu 1/4, C zu 3/4.

Bewertung des Fragestellers 4. April 2011 | 21:37

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

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