Verkehrswidrigkeit in der Schweiz (Graubünden)

1. Juni 2006 13:25 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Wir fuhren am 7. Februar 2006 über den Julierpass einem Fahrzeug hinterher welches in eine Seitenstrasse rechts abbog. Da das Fahrzeug unverhältnismäßig langsamer wurde, fuhr ich links am abbiegenden Fahrzeug vorbei. Ich überfuhr mit dem linken beiden Rädern ca. 15 cm! eine durchgezogene Mittellinie. Es war kein Gegenverkehr der behindert werden konnte. Ich wurde herausgezogen und mußte 400 SFR deponieren.
Wie komme ich da drum herum, weil ich
a)Die Verurteilung nicht akzeptieren kann.( Soll jetzt 560 SFR bezahlen) (im Urteil des Richters steht, dass ich das Fahrzeug überholt hätte.)
b) Wann die Verjährung eintritt: (Das Schreiben wurde per Post am 29/05/06 zugestellt und ich habe 10 Tage Zeit zu Widersprechen.)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Zu a) Sie müssen fristgerecht Widerspruch einlegen. Sodann sollten Sie einen Schweizer Anwalt mit der Ihrer Vertretung beauftragen. Für eine ordnungsgemäße Verteidigung ist Akteneinsicht zwingend erforderlich. Da in solchen Fällen stets ein Prozesskostenrisiko besteht, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie weitere Schritte einleiten wollen.

Zu b) In der Schweiz können Verkehrsübertretungen drei Jahre lang verfolgt werden und die Strafe zwei Jahre beigetrieben werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

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