Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Die Abfindung zählt zum Zugewinn, und ist daher im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen (BGH Az. IX ZR 37/97
vom 13.11.1997).
Sofern sich die Abfindung unterhaltsrechtlich ausgewirkt hat, kommt eine doppelte Berücksichtigung auch im Zugewinn nicht in Betracht (BGH Az. XII ZR 185/01
vom 21.04.04).
Eine detaillierte Berechnung des Zugewinn sollten Sie von einem Kollegen vor Ort veranlassen und durchführen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Anspruch auf Abfindung der Ehefrau bei Trennung/Scheidung
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Meine (Noch-) Ehefrau hat während der Ehe (Ehezeit weniger als 4 Jahre), die auf Zugewinngemeinschaft ausgelegt war, von ihrem Arbeitgeber im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen 2005 eine Abfindung erhalten. Da wir uns jetzt in Scheidungsabsicht trennen, möchte ich wissen, ob ich Ansprüche auf diese Abfindung bzw. deren Rest geltend machen kann.
Trifft nicht Ihr Problem?
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