Sehr geehrter Fragesteller,
in Anbetracht Ihrer offenen Frage und Ihres Mindesteinsatzes beantworte Ich Ihre Frage wie folgt:
Da zwischen der BRD und Marokko ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, sind Sie grundsätzlich in der BRD abgabenpflichtig, wenn Sie sich weniger als 183 Tage in Marokko aufhalten und Ihr Arbeitslohn weiter von Ihrem Arbeitgeber in Deutschland gezahlt wird.Bei Überschreiten der 183 Tage Grenze sind Ihre Einnahmen in Deutschland steuerfrei.
Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn Ihre Vergütung von einer Betriebsstätte Ihres Arbeitgebers in Marokko gezahlt wird.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weiter geholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Honsel
Rechtsanwalt
Danke sehr für die schnelle Antwort.
meinen Sie jetzt NUR in Deutschland bin ich steuerfei,alle andre Abzüge (RV,PV,KK,..etc) werden weiter von meinem Brutto an D. bezahlt?
das Problem ist wieder wegen Kindergeld, meine Famillie zieht sich auch mit nach Marokko, und da ich in D. steuerfrei sein werde, dann habe ich auch keinen Anspruch auf Kindergeld ..oder doch? wenn nicht was soll ich dann machen um weiter Kindergeld beziehen zu können, weil drauf sind wir angewisen.
Gruss
bgr1
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass Sie und Ihre Familie bei einem Umzug nach Marokko den Anspruch auf Kindergeld verliehren.
Kindergeld bekommt gemäß § 63
des Einkommensteuergesetzes nur, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder wer hier einkommensteuerpflichtig ist.
Wenn Sie mit Ihrer Familie nach Marokko ziehen und jeweils länger als ein halbes Jahr dort leben, lösen Sie Ihren Wohnsitz hier auf.
Da Sie gleichzeitig in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, gibt es keine Möglichkeit für Sie weiterhin Kindergeld zu bekommen.
Sie können den Anspruch auf Kindergeld nur behalten, wenn Sie Ihre Familie hier in Deutschland wohnen lassen oder wenn Sie die Arbeit in Marokko nicht annehmen.
Leider kann ich Ihnen keine für Sie positivere Antwort auf Ihr Problem geben. Das Kindergeld ist eng verknüpft mit der Steuerpflicht in Deutschland. Ob Sie weiter Sozialabgaben leisten müssen ist dabei unerheblich. Denn Kindergeld ist keine Sozialleistung sondern eine steuerliche Maßnahme zur Entlastung von Familien mit Kindern.
Mit freundlichen GRüßen
Patrick Honsel
Rechtsanwalt