krankenversicherung

1. Februar 2011 08:30 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Kevin Winkler

meine freundin lebt seit 9 monaten mit mir in berlin,nachdem ich 6 jahre mit ihr in spanien gelebt habe.
sie lernt deutsch,hat einen 400euro job über den sie nicht krankenversichert ist.der arbeitgeber will nicht geringfügig mehr bezahlen,so dass sie gesetzl.versichert wäre,obwohl er den sachverhalt kennt.
eine private kvs habe ich ausgewählt,aber die haben die beiträge so hoch angesetzt:ausländerin,40jahre alt....
der harz v antrag wurde 2x abgelehnt,mit der begründung,sie kann sich in spanien arbeit suchen u.dort deutsch lernen.sie war dort zuletzt arbeitslos,weil ihr arbeitgeber konkurs gegangen ist...
ich verdiene nicht mal 1000euro in der altenpflege u.wir zahlen 500 e miete.
wir würden auch eine private pkv bezahlen,wenn das nicht den rahmen sprängt.
wie oder wo kann sie krankenversichert werden,am besten gesetzl.kv oder gibt es günstige private kv´s für ausländer aur der europäischen union,die sich vorrübergehend hier aufhalten,die man jährlich abschließt...
oder sollten wir heiraten? kann ich sie dann bei mir mitversichern?wir sind 2 frauen.
es wäre schön,wenn sie uns mit ihrem wissen
helfen könnten u.wir nicht so viel bezahlen müssen.
dankeschön und gracias,voigt

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten:

Da in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, ist für Ihre Partnerin grds. eine Krankenversicherung erforderlich.
Grundsätzlich ist jeder Ausländer, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, pflichtversichert in der GKV sowie in der Pflegeversicherung. Da dies vorliegend nicht der Fall ist, kommt ggf. eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht. Hierbei würden dann entsprechende Beiträge an die Krankenkasse selbst getragen werden müssen. Die Beiträge mögen unterschiedlich sein und bei den jueweiligen GKVs zu erfragen sein, wird aber ca. 140,00 EUR/ Monat betragen. Die Beitragshöhe einer PKV wird an verschiedenen Merkmalen berechnet (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, etc.). Die Beiträge können hier im Bereich von 150,00 bis 200,00 EUR liegen, können hiervon aber auch abweichen.
Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, kommt i.d.R. nur eine private Krankenversicherung in Betracht.

Sofern Sie Ihre Partnerin heiraten und sich in Ihre Lebensgemeinschaft in das entsprechende Register beim zuständigen Standesamt eingetragen wird, ist hier auch grundsätzlich eine Familienversicherung möglich. Die Einkommensgrenze für den mitversicherten Partner beträgt grundsätzlich 365,00 EUR pro Monat, die Grenze ist im Rahmen einer Tätigkeit als Mini-Jobber auf die Grenze von 400,00 EUR Monatseinkommen festgelegt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung verschaffen. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass dieses Forum nur eine erste rechtliche Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende rechtliche Beratung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

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