BHKW

31. Januar 2011 19:03 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


14:19

Wir bauen gerade ein Mehrfamilienhaus und sind am überlegen ein BHKW ein zu bauen.
Da alle Wohnungen vermietet werden, ist meine Frage wie kann man es handhaben das man die Wärme und den selbst erzeugten Strom an die Mieter verkauft und somit auch den vollen nutzen der Anlage für sich behält!????
Denn die Mieter würden doch bei einer anderen Heizanlage auch keinen nutzen haben!!!!

31. Januar 2011 | 20:20

Antwort

von


(1189)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:




In der Sache könnten Sie mit den jeweiligen Mietern einen Stromlieferungsvertrag abschließen.


Einen Leitfaden für Vermieter, die ihre Mieter aus einem Mini-BHKW mit Strom und Wärem versorgen wollen, können Sie unter

http://www.smart-es.eu/joomla/phocadownload/leitfaden%20vermieter.pdf

einsehen.

Für die Neuerrichtung eines Mini-BHKW haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss durch das Bundesumweltministeriums.




Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2011 | 14:16

Vielen Dank für Ihre Antwort, hat mir auf jeden Fall weiter geholfen.
Wie würde/müßte so ein "Stromliefervertrag" mit einem Mieter aussehen???
Hätten Sie evtl ein Muster?

MfG
Daniel Wienand

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2011 | 14:19

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Selbstverständlich kann ich bei der Gestaltung eines solchen Vertrages helfen, da Vertragsrecht u.a. zu meinem Schwerpunkt zählt.

Bei Interesse können Sie gerne per E-Mail oder per Telefax Kontakt zu mir aufnehmen.





Mit freundlichen Grüßen

RA K. Roth

ANTWORT VON

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