Doppelte Haushaltsführung

11. Mai 2006 23:29 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bitte um die kompetente Betrachtung des folgenden Sachverhaltes:

Bis Ende Februar 2006 war ich (ledig) in Bremen (fiktiv) Berufstätig und mit Erstwohnsitz in meiner Mietwohnung gemeldet. Im März habe ich berufsbedingt (neue Stelle) eine kleine Mietwohnung in Ludwigshafen (fiktiv) bezogen und musste mich dort mit Erstwohnsitz anmelden. Diese Mietwohnung habe ich als erstes Standbein in der Region genutzt, um eine größere Mietwohnung zu finden. Die Mietwohnung in Bremen habe ich währenddessen als Zweitwohnsitz weiter genutzt. Seit Mai habe ich dann eine größere Mietwohnung in der Nachbarstadt Mannheim (fiktiv) statt der in Ludwigshafen bezogen und meinen Erstwohnsitz entsprechend umgemeldet.

Um die durch die doppelte Haushaltsführung entstehenden Kosten zu verringern und aus privaten Gründen, gebe ich meine bisherige Mietwohnung in Bremen zu Ende Mai auf und ziehe mit meinem Zweitwohnsitz in die eigene Mietwohnung meiner Lebenspartnerin (nicht verheiratet) um, die noch in Bremen berufstätig ist.

Meine Fragen zu diesem Sachverhalt:

-Kann ich hier ab Juni weiterhin eine doppelte Haushaltsführung anerkennen lassen?

-Reicht es, wenn ich mich in der Wohnung meiner Lebenspartnerin mit Wohnsitz anmelde, oder muss ich einen Untermietvertrag haben, oder Mieter im Hauptmietvertrag sein? Muss ich einen Teil der Miete zahlen? Muss mein Name auf dem Briefkasten stehen?

-Welche Fragen könnten in diesem Zusammenhang vom Finanzamt gestellt werden und welche Nachweise benötige ich?

-Da ich ab Juni mit meiner Lebenspartnerin einen gemeinsamen Haushalt in Bremen habe, wird dieser dann der Erstwohnsitz und meine Wohnung in der Nähe meiner Arbeitsstätte in Mannheim zu meiner Zweitwohnung? Ist es steuerlich relevant, ob der Erst- Oder der Zweitwohnsitz in der Nähe des Arbeitsortes ist?

-Lassen sich die Kosten für die Einrichtungsgegenstände im doppelten Haushalt in der Nähe des Arbeitsortes nur im ersten Jahr, oder auch in den Folgejahren absetzen, falls erst später z. B. ein Fernseher gekauft wird?

-Kann ich auch den Umzug von Ludwigshafen nach Mannheim (beide Städte nahe am Arbeitsort) steuerlich absetzen, da ich zunächst eine kleine Wohnung gemietet habe, um vor Ort die Möglichkeit zu haben, eine größere, meinen Vorstellungen entsprechende Mietwohnung zu finden?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

11. Mai 2006 | 23:52

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt.

Hinsichtlich der Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung sollte der Erstwohnsitz am Heimatort und der Zweitwohnitz am Arbeitsort geführt werden. Im umgegehrten Falle besteht aus Sicht des Finanzamtes keine Veranlassung eine Absetzbarkeit für die Mehrkosten einer doppleten Haushaltsführung anzuerkennen. Soweit Sie die Anmeldung für Ihren Erstwohnsitz in Bremen realisieren, sollte die steuerliche Ansetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung nichts im Wege stehen, da das Finanzamt weniger auf die entsprechenden Meldungen, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse (Mietervertrag Zweitwohung) achtet.

Soweit dann der Erstwohnsitz in Bremen wäre, reicht es aus, daß Sie Ihren Wohnsitz bei Ihrer Freundin anmelden. Ein Untermietvertrag ist hierzu nicht erforderlich.

Seitens des Finanzamtes werden Nachweise hinsichtlich der "Zweitwohnung" an Ihrem Arbeitsplatz gestellt. So können der Mietvertrag, Überweisungen, Telefonrechungen angefordert werden, je nach dem was Sie steuerlich geltend machen.

Entscheiden ist, daß der Zweitwohnsitz da ist, wo die berufliche Tätigkeit ausgfeführt wird.

Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung lassen sich in dem Jahr absetzen in dem sie angefallen sind. Ob allerdings die Anschaffung eines Fernsehers darunter fällt und vom Finanzamt anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln.

Den Umzug können Sie absetzen, wenn Sie dies entsprechend gegenüber dem Finanzamt begründen können. Dazu gehört sicherlich auch, wenn Sie dies erste Wohnung nur genutzt haben, um vor Ort nach einer größeren Wohnung zu suchen. Auch können die Umzugskosten angesetzt werden, wenn Sie durch den Umzug den Anfahrtsweg zu Ihrem Arbeitsplatz verringern.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER